Navigation überspringen

Liebe Leserin, lieber Leser,

am 15. Juli 2015 hat der Landtag von Baden-Württemberg die Änderung des Schulgesetzes zur Inklusion verabschiedet. Zentrales Element der Gesetzesänderung ist die Abschaffung der Pflicht zum Besuch einer Sonderschule beziehungsweise die Einführung des Elternwahlrechts. Eltern von Kindern mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot können ab dem kommenden Schuljahr wählen, ob ihr Kind an einer allgemeinen Schule oder einer Sonderschule lernen soll.

Die Sonderschulen sollen sich zu Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren weiterentwickeln und neben ihren eigenen Bildungsangeboten verstärkt auch allgemeine Schulen bei der Umsetzung der Inklusion beraten sowie Eltern bei ihrer Entscheidung unterstützen.

Bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs haben wir großen Wert darauf gelegt, einen pragmatischen Ansatz zu finden, der Anstrengungen erfordert aber niemanden überfordert und dennoch dem Anspruch der UN-Behindertenrechtskonvention und vor allem den Bedürfnissen der Eltern und der Kinder und Jugendlichen im Land gerecht wird.

Klar ist, dass der Weg zu einem inklusiven Bildungssystem nur über eine schrittweise Entwicklung führt und nicht an jeder Schule von heute auf morgen ein inklusives Bildungsangebot eingerichtet werden kann. Klar ist aber auch, dass mit dem neuen Gesetzentwurf jede Schule dazu aufgefordert ist, sich auf diesen Weg zu machen. Für diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe kann es weder Ausnahmen für einzelne Schularten geben, noch wollen wir Schwerpunktschulen bilden.

Die Inklusion ist ein enormer Entwicklungsschritt für unsere Schulen und natürlich mit Investitionen verbunden. Wir sind uns dieser Verpflichtung bewusst und wir stellen die entsprechenden Ressourcen bereit. Für den Ausbau inklusiver Bildungsangebote stehen im kommenden Schuljahr weitere 200 Deputate zur Verfügung - bis zum Schuljahr 2022/2023 werden es nach aktueller Planung 1.353 Deputate sein. Zudem sind umfassende Fortbildungsmaßnahmen vorgesehen, um Lehrerinnen und Lehrer an allgemeinen Schulen auf diese Aufgabe vorzubereiten.

Die Änderung des Schulgesetzes ist als Startschuss für ein Langzeitprojekt zu verstehen, das in den kommenden Jahren und Jahrzehnten an Schulen mit Leben gefüllt, vorangetrieben und mit Sicherheit auch an manchen Stellen an neue Entwicklungen angepasst werden muss. Bei der Umsetzung ist ein Faktor besonders entscheidend, der auch für die Qualität unserer Schulen insgesamt von großer Bedeutung ist: Wir brauchen genügend gut ausgebildete und motivierte Lehrerinnen und Lehrer.

Rund 5.750 Lehrerinnen und Lehrer werden wir zum kommenden Schuljahr neu einstellen - ein Wert, der zuletzt in den 1970er Jahren erreicht wurde. Damit schaffen wir hervorragende Perspektiven für angehende Lehrerinnen und Lehrer. Und wir sorgen dafür, dass unsere Schulen gut für die zusätzlichen Herausforderungen wie den Ganztagsausbau, die Beschulung von Flüchtlingskindern oder eben auch die Inklusion gerüstet sind.

Mit freundlichen Grüßen


Andreas Stoch
Minister für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

Unsere Webseite verwendet nur Cookies, die technisch notwendig sind und keine Informationen an Dritte weitergeben. Für diese Cookies ist keine Einwilligung erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.