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Infodienst Schule 89

Editorial


Liebe Leserin, lieber Leser,

mit der Änderung des Schulgesetzes von 2015 haben die Eltern eine Wahlmöglichkeit, und das Land hat eine weitere Organisationsform der schulischen Bildung von jungen Menschen mit einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot. Inklusive Bildungsangebote sind zu den bisherigen Formen der Beratung und Unterstützung sowie sonderpädagogischer Bildung neu und ergänzend hinzu gekommen, ohne dass bisherige Angebotsformen entfallen sind. Darin liegt der Gewinn.

Bildungswegekonferenzen werden von den Eltern sehr geschätzt. Sie erleben, dass die ganze Verantwortungsgemeinschaft sich ehrlich um ihre Kinder müht.

Die Eltern entscheiden sich heute sehr bewusst. Vielfach schauen sie sich verschiedene Organisationsformen vor ihrer Entscheidung an. Der Erfahrungswert der vergangenen Jahre verstetigt sich. Rund 25 Prozent der Eltern von Schülerinnen und Schülern mit einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot entscheiden sich für ein inklusives Bildungsangebot. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass sich drei Viertel dieser Eltern für ein Bildungsangebot in einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum entscheiden.

Das Land hat sich mit der Einzelfallbetrachtung und Einzelfallentscheidung, der Wahlmöglichkeit für die Eltern mit der Vorgabe, zieldifferente inklusive Bildungsangebote gruppenbezogen einzurichten, der Schulangebotsplanung und dem Anspruch, mehr Wohnortnähe zu bieten, der passgenauen Ressourcenausstattung und dem Bildungswegekonferenzverfahren für ein sehr aufwändiges Verfahren entschieden.

Ohne Steuerung wird es nur schwer gelingen, den Erwartungen der verschiedenen Beteiligten gleichermaßen gerecht zu werden. Zusätzlich waren und sind bedarfs- und raumschaftsbezogene Angebotsstrukturen sowie die erforderlichen Arbeits- und Kommunikationsstrukturen mit Partnern sowie innerhalb der Ämter zu entwickeln.

Mit diesem Hintergrund fand am 27. März 2017 im Haus der Wirtschaft in Stuttgart die Fachkonferenz zur Inklusion statt. Ziel der Veranstaltung war, mit ausgewiesenen Experten zu einer Bestandsaufnahme zu gelangen, eine Bewertung vorzunehmen, Schlussfolgerungen zu ziehen und Aufgaben zu beschreiben. Die aufgearbeiteten Ergebnisse der Fachkonferenz werden mittels eines Maßnahmenplans und entsprechend den Möglichkeiten sukzessive abgearbeitet werden.



Dr. Susanne Eisenmann
Ministerin für Kultus, Jugend und Sport

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