Die stellvertretende Schulleiterin ist gemäß § 42 Schulgesetz die ständige und allgemeine Vertreterin der Schulleiterin. Bestimmte Aufgabenbereiche werden ihr nach Absprache zur selbstständigen Wahrnehmung übertragen.
Der Tätigkeitsbereich einer stellvertretenden Schulleiterin kann je nach Absprache mit der Schulleiterin wie folgt aussehen:
Planen, Organisieren, Verwalten
Aufgabenbereiche:
-
Erstellung der Stunden-, Aufsichts- und Vertretungspläne sowie die Überwachung ihrer Durchführung
-
Leitung einer Abteilung in einer beruflichen Schule oder in einem Modellversuch
-
Vorbereitung und Organisation von Prüfungen
-
Erstellen von Plänen zur Klassenbildung
-
Beratung der Schulleiterin bei der Lehrauftragsverteilung
Kompetenzen:
-
Verwaltungskompetenz
-
Projektmanagement
-
Organisationsfähigkeit
-
Durchsetzungsvermögen
-
Entscheidungskompetenz
-
Innovationsfähigkeit
Pädagogische Aufgaben
Aufgabenbereiche:
-
Koordination von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen und Überwachung ihrer Durchführung
-
Befolgung der Hausordnung durch die Schülerinnen und Schüler
Kompetenzen:
-
Kenntnisse im Schul- und Verwaltungsrecht
-
Kompromissfähigkeit
-
Kommunikationsfähigkeit
-
Durchsetzungsvermögen
Personal- und Ausbildungsbereich
Aufgabenbereiche:
-
Organisation und Überwachung des Ausbildungsbereichs der Referendarinnen/Referendare und Lehreranwärterinnen/Lehreranwärter
-
Kontaktpflege mit den Fachleiterinnen und Fachleitern der Studienseminare
-
Mitwirkung bei der Erstellung von dienstlichen Beurteilungen für Referendarinnen/Referendare und Lehreranwärterinnen/Lehreranwärter
-
Unterstützung der Schulleiterin bei der fachlichen Beurteilung der Lehrkräfte
Kompetenzen:
-
Kenntnisse im Schul- und Verwaltungsrecht
-
Fachkompetenz
-
Didaktische und methodische Kompetenz
-
Vorbild sein
-
Verlässlichkeit
-
Toleranz
Weitere Aufgaben entstehen in Absprache mit der Schulleiterin.