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Gymnasium

Möglichkeit eines Auslandsaufenthalts

Schülerinnen und Schüler können sich wenige Monate, ein halbes oder auch ein ganzes Schuljahr im Ausland aufhalten. Es gibt eine Vielzahl von Vereinen und Austauschorganisationen, deren Hilfe bei der Vorbereitung und Durchführung solcher Auslandsaufenthalte von Schülerinnen und Schülern in Anspruch genommen werden kann.

Auch ein Auslandsaufenthalt im Verlauf der Einführungsphase der Kursstufe ist möglich. Diese Zeit kann auf den Schulbesuch in Baden-Württemberg angerechnet werden, wenn es sich im Ausland um einen Einzelschüleraustausch handelt und vor Ort die Schule regelmäßig besucht wird. Eine Anrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen auf die Qualifikationsphase zum Abitur ist jedoch in keinem Fall möglich. Alle vier Halbjahre der Qualifikationsphase müssen in Deutschland belegt werden.

Weiterhin gilt: Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums, die in die erste Jahrgangsstufe versetzt wurden, haben einen dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand erreicht. Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums, die nach Teilnahme an einem längerfristigen Einzelschüleraustausch mit dem Ausland ohne Versetzungsentscheidung in die Kursstufe aufgenommen werden, erwerben einen dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand, wenn am Ende der ersten Jahrgangsstufe nicht mehr als 20 Prozent der angerechneten Kurse mit weniger als fünf Punkten in einfacher Wertung bewertet sind.

Es wird dringend empfohlen, dass sich Schülerinnen und Schüler, die einen Auslandsaufenthalt über ein halbes oder ganzes Schuljahr planen, vor ihrem jeweiligen Auslandsaufenthalt gründlich von der eigenen Schule über die Modalitäten einer Eingliederung nach ihrer Rückkehr beraten lassen.

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