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Grundschule

Kontingentstundentafel Grundschule

Ein blonder Junge schreibt in ein Buch.


Die Kontingentstundentafel legt für jede Schulart fest, wie viele Jahreswochenstunden insgesamt in den Schuljahren bis zum Abschluss des Bildungsgangs zu erteilen sind. Wie diese Jahreswochenstunden jedoch auf die einzelnen Klassenstufen verteilt werden, entscheiden die einzelnen Schulen. Sie erhalten damit pädagogischen Freiraum und können die Verteilung der Stunden nutzen, um Schwerpunkte zu setzen und die Schulkonzepte zu gestalten.

Fach

Stundenumfang Klassen 1 bis 4

Religionslehre1

8

Deutsch

28

Fremdsprache2

4

Mathematik

21

Sachunterricht

12

Musik


6

Kunst / Werken3

7

Bewegung, Spiel und Sport

12

Stunden für Förderung und Vertiefung
vorrangig in den Fächern Deutsch und
Mathematik (für alle SuS der Klassen-
stufe 1 und 2 verpflichtend)4

4

Themenorientierte Projekte

integrativ innerhalb der Fächer

Gesamtkontingent

102

1Die Wochenstunden im Fach Religionslehre werden im Einvernehmen mit den obersten Kirchenbehörden unbeschadet der Rechtslage erteilt. Die Wochenstundenzahl im Fach Religionslehre wird unter Beteiligung der zuständigen kirchlichen Beauftragten festgelegt.
2Der Unterricht in der Fremdsprache beginnt in Klasse 3. Die genehmigten biligualen Standorte können können den Unterricht in der Fremdsprache im Rahmen der hierfür zur Verfügung gestellten Ressourcen ab Klasse 1 anbieten. Nach Entscheidung des Kultusministeriums ist die Fremdsprache in Grenznähe zu Frankreich in der Regel Französisch und im Übrigen in der Regel Englisch.
3Die vorgesehenen Richtwerte, für Musik sechs Stunden und für Kunst / Werken sieben Stunden, dienen der Orientierung, die konkrete Verteilung obliegt der Schule.
4Die Stunden für Förderung und Vertiefung sind vorrangig in den Fächern Deutsch und Mathematik einzusetzen (verpflichtend für alle Schülerinnen und Schuler der Klassenstufe 1 und 2). Abweichungen davon setzen den Beschluss der Gesamtlehrerkonferenz, das
Einverständnis der Schulkonferenz sowie eine Beratung durch das zuständige Staatliche Schulamt voraus und können nur für ein Schuljahr festgesetzt werden.

Weitere Informationen

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