04.03.2016
Reutlingen: Modellprojekt zur intensiven Sprachförderung in der Kindertagespflege gestartet
Staatssekretärin Marion v. Wartenberg: Die Tagespflege ist eine wichtige Säule in der frühkindlichen Bildung. Der Tagesmütterverein Reutlingen leistet engagierte Arbeit, um Kinder mit Sprachförderbedarf wie etwa geflüchtete Kinder zu fördern. Deshalb ist auch hier Sprachförderung sinnvoll.
In Reutlingen ist Anfang März 2016 ein Modellprojekt zur intensiven Sprachförderung in der Kindertagespflege gestartet. Im Rahmen dieses Modellprojekts ermöglicht das Kultusministerium erstmals, auch die Kindertagespflege in das frühkindliche Sprachförderprogramm SPATZ (Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf) einzubeziehen. Ein entsprechender Antrag des Reutlinger Tagesmütter-Vereins TigeR-Gruppen konnte aktuell für eine Gruppe bewilligt werden. Insgesamt umfasst das Pilotprojekt bis zu vier TigeR-Gruppen (Erläuterung s.u.).
„Die Tagespflege ist eine wichtige Säule in der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung im Land. Dass wir mit der Erprobung der alltagsintegrierten Sprachförderung in Reutlingen starten, ist kein Zufall: Der Tagesmütter-Verein Reutlingen hat gute Ideen und leistet engagierte Arbeit, um Kinder mit Sprachförderbedarf wie etwa geflüchtete Kinder zu fördern“, betonte Staatssekretärin Marion v. Wartenberg. Bei einem Besuch Anfang Februar 2016 in der Geschäftsstelle des Vereins konnte sich die Staatssekretärin von den Plänen des Vereins überzeugen.
Was bedeutet TigeR?
Unter der Abkürzung TigeR verbirgt sich „Tagespflege in anderen geeigneten Räumen“. Das Land fördert TigeR-Gruppen
im Rahmen der Kindertagespflege und unterstützt dadurch den qualitätsorientierten bedarfsgerechten Ausbau von Betreuungsangeboten
in der Kindertagespflege. In anderen geeigneten Räumen können bis zu neun Kinder gleichzeitig durch mehrere Tagespflegepersonen
mit einer Pflegeerlaubnis (nach § 43 SGB VIII) betreut werden. Ab dem achten zu betreuenden Kind muss eine Tagespflegeperson Fachkraft
im Sinne des Kindertagesbetreuungsgesetzes sein.