Navigation überspringen

13.03.2015

Bundesverfassungsgericht: Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen ist mit der Verfassung nicht vereinbar

Minister Stoch: Konsequenzen für BW werden rasch geprüft  

Mit dem heute veröffentlichten Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht unter anderem entschieden, dass ein pauschales Verbot religiöser Bekundungen in öffentlichen Schulen durch das äußere Erscheinungsbild von Lehrkräften mit deren Glaubens- und Bekenntnisfreiheit nicht vereinbar ist. Da das baden-württembergische Schulgesetz die gleichen Regelungen – auf die sich das Bundesverfassungsgericht bezieht –, wie das Schulgesetz von Nordrhein-Westfalen enthält, hat dieses Urteil auch Auswirkungen auf die Rechtslage in Baden-Württemberg.

„Das Kultusministerium wird zunächst die schriftliche Begründung des Beschlusses eingehend prüfen, um danach zu entscheiden, welche Konsequenzen sich daraus für die Praxis in Baden-Württemberg ergeben und welche Schritte eingeleitet werden müssen“, sagte Kultusminister Andreas Stoch. Glaubens- und Bekenntnisfreiheit habe einen hohen Stellenwert für die Landesregierung, deshalb würden die Auswirkungen des Urteils auf die bestehende Rechtslage in Baden-Württemberg nun rasch geprüft.

 

 

Unsere Webseite verwendet nur Cookies, die technisch notwendig sind und keine Informationen an Dritte weitergeben. Für diese Cookies ist keine Einwilligung erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.