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15.11.2016

Ministerrat gibt Gesetzentwurf für die verbindliche Vorlage der Grundschulempfehlung zur Anhörung frei

Ministerpräsident Winfried Kretschmann: Elternrechte wahren und für mehr Transparenz sorgen
Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann: Neuregelung leistet Beitrag für mehr Qualität

Der Ministerrat hat heute (15. November 2016) einem Gesetzentwurf des Kultusministeriums für die verbindliche Vorlage der Grundschulempfehlung zugestimmt und ihn zur Anhörung freigegeben. Der Entwurf sieht vor, dass die Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten die Grundschulempfehlung bei der Anmeldung in der weiterführenden Schule künftig vorlegen müssen. Die Entscheidung, welche weiterführende Schulart ihr Kind besuchen soll, treffen aber nach wie vor die Eltern. „Die Entscheidungsfreiheit der Eltern über die Schulwahl ihres Kindes stellen wir nicht in Frage. Sondern wir wahren die Elternrechte und sorgen gleichzeitig für mehr Transparenz“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Die Änderungen sollen zum 1. August 2017 in Kraft treten und somit erstmals für den Übergang auf die weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2018/19 gelten.

„Mit dieser Neuregelung wollen wir die weiterführenden Schulen bei der gezielten Förderung der Kinder von Anfang an unterstützen. Mit der Grundschulempfehlung erhalten die Lehrerinnen und Lehrer eine erste Einschätzung über die Leistungsfähigkeit der Kinder“, so Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann.

Eltern auf unrealistische Erwartungshaltungen hinweisen
Weicht die Schulwahl der Eltern von der Grundschulempfehlung ab, kann die weiterführende Schule den Erziehungsberechtigten ein Beratungsgespräch anbieten. Dieses Gespräch soll an die kontinuierliche und verbindliche Beratung in der Grundschule anknüpfen. Ministerin Eisenmann: „Ziel ist es, die Eltern bei der Entscheidung für eine passende Schule für ihr Kind zu beraten und sie dabei auf mögliche unrealistische Erwartungshaltungen hinzuweisen.“

Die Grundschulempfehlung ist eine pädagogische Einschätzung, die auf kontinuierlichen Beobachtungen des Kindes durch die Lehrkräfte und einer regelmäßigen Beratung mit den Erziehungsberechtigten über die Lern- und Leistungsentwicklung des Kindes basiert. Sie orientiert sich an den Anforderungen der weiterführenden Schularten. Auch wenn die Grundschulempfehlung den Eltern selbst nur den Hinweis auf die empfohlene weiterführende Schulart vermittelt, ist sie für die aufnehmende Schule von Bedeutung, beispielsweise für die Klassen- und Gruppenbildung sowie in Verbindung mit den Lernstandserhebungen zu Beginn der Klasse 5 für zielgerichtete und passgenaue Förderangebote. „Die weiterführenden Schulen gewinnen durch diese Information Zeit. Zeit, die sie nutzen können, um die Kinder von Anfang gezielt bei ihrer Lernentwicklung und einem erfolgreichen Bildungsweg zu fördern“, betonte Kretschmann.

Leistungsgedanke muss im Mittelpunkt stehen
Damit steht diese Neuregelung auch im Kontext der aktuellen Qualitätsdebatte. „Wir müssen den Schnittstellen unseres Schulsystems besondere Aufmerksamkeit schenken. Denn diese Übergänge sind wichtige Weichenstellungen für den Bildungserfolg der Schülerinnen und Schüler. Mehr Transparenz und eine noch engere Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule sind dabei entscheidend“, sagte Kultusministerin Eisenmann.

Anlässlich des kürzlich veröffentlichten IQB-Ländervergleichs unterstrich die Ministerin, dass die Arbeit an der Qualität des Unterrichts nun wieder im Vordergrund stehen muss. „Wir müssen Leistung in der Schule ernst nehmen und den Kernfähigkeiten Lesen, Schreiben und Rechnen wieder mehr Aufmerksamkeit schenken“, sagte Eisenmann. So werde das Kultusministerium beispielsweise die Didaktik des Rechtschreiblernens in der Grundschule kritisch überprüfen und nachsteuern, wo dies notwendig sei. Ministerin Eisenmann: „Wir wollen die Rechtschreibkompetenz in allen Schularten stärken. Wir brauchen ein klares Signal, dass Rechtschreibung wichtig ist.“ Beispielsweise solle überprüft werden, ob die Vorgabe, dass Verstöße gegen Rechtsschreibregeln in Arbeiten gekennzeichnet werden müssen, wieder aufgegriffen wird. Ansätze zur qualitativen Weiterentwicklung der Schulen solle außerdem das strategische Bildungscontrolling liefern, das das Kultusministerium derzeit entwickelt. Auch von der bereits angekündigten Überprüfung des Rechnungshofs werden Anhaltspunkte erwartet, wie mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen bestmögliche Qualität an den Schulen sichergestellt werden kann, so die Kultusministerin.

Eine wichtige Stellschraube seien auch die fachlichen und fachdidaktischen Kompetenzen der Lehrerinnen und Lehrer. Kultusministerin Susanne Eisenmann kündigte in diesem Zusammenhang an, auch das Angebot der amtlichen Lehrerfortbildung zu überprüfen. „Die Ursachen für das schlechte Abschneiden Baden-Württembergs beim IQB-Bildungstrend sind vielfältig, deshalb müssen wir an mehreren Stellen ansetzen und unsere einzelnen Schritte gut aufeinander abstimmen“, sagte Eisenmann.

 

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