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17.08.2015

FAZ-Artikel „Schwäbisches Himmelfahrtskommando"

Zur Gegendarstellung der FAZ am 25. September 2015

Die FAZ hat in ihrer heutigen Ausgabe die vom Kultusministerium verlangte Gegendarstellung abgedruckt. Entgegen der Erwartung des Ministeriums hat die FAZ aber nicht zeitgleich veröffentlicht, dass die in der Gegendarstellung enthaltene Aussage des Ministeriums zutreffend ist. Die FAZ hat die Gegendarstellung in ihrer Printausgabe veröffentlicht, nachdem ihr die einstweilige Verfügung des Landgerichts Frankfurt bekannt gegeben wurde, wonach sie zum Abdruck der Gegendarstellung in ihrer Online-Ausgabe verpflichtet ist. Sie kommt damit einer weiteren Entscheidung, die die Print-Ausgabe betroffen hätte, zuvor. Das Ministerium verlangt von der FAZ weiterhin, den Sachverhalt richtigzustellen. Ferner verlangt das Ministerium eine entsprechende Unterlassungserklärung.

Zumeldung zum FAZ-Artikel „Schwäbisches Himmelfahrtskommando“ vom 17. August 2015

Das im heutigen FAZ-Artikel „Schwäbisches Himmelfahrtskommando“ zitierte angebliche Gutachten über die Qualität der Geschwister-Scholl Gemeinschaftsschule in Tübingen liegt dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport nicht vor und ist ihm auch nicht bekannt. Die Behauptung der FAZ, wonach das Kultusministerium ein Gutachten über die Gemeinschaftsschule unter Verschluss halte, weist das Kultusministerium deshalb entschieden zurück. Hier wird bewusst wahrheitswidrig skandalisiert.

Nach derzeitigem Erkenntnisstand handelt es sich bei dem Text um einen schulbezogenen Bericht, der im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitforschung entstanden ist, mit der Prof. Thorsten Bohl u.a. von Kultusministerium und Wissenschaftsministerium beauftragt wurde. Der in der FAZ zitierte Bericht wurde nach derzeitigem Kenntnisstand von Mitwirkenden der Studie der Schule für deren internen Qualitätsentwicklungsprozess zur Verfügung gestellt. Die von der FAZ behaupteten und dem Kultusministerium zugeschriebenen Bemerkungen auf diesem Bericht stammen nicht vom Kultusministerium, da dieser Bericht hier nicht vorliegt.

Im Übrigen zeigt sich das Ministerium befremdet darüber, dass die Autorin der FAZ vor Veröffentlichung des Artikels das Kultusministerium nicht für eine Stellungnahme angefragt hatte.

Stellungnahme des Forscherteams um den Tübinger Universitätsprofessor Prof. Dr. Thorsten Bohl

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