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21.05.2015

Ersatzleistungen für kirchliche Lehrkräfte:

Neue Vereinbarung zwischen dem Land und den Kirchen über die Finanzierung des Religionsunterrichts
 
Staatssekretärin Marion v. Wartenberg: „Die kirchlichen Lehrkräfte sind ein wichtiger Pfeiler des katholischen und evangelischen Religionsunterrichts in unseren Schulen. Ich bin froh, dass eine gute Basis der Finanzierung gefunden wurde und dass damit der Einsatz der Religionslehrerinnen und -lehrer weiterhin gesichert ist."

Vertreter der beiden evangelischen Landeskirchen sowie der beiden katholischen Diözesen in Baden-Württemberg und Kultusstaatssekretärin Marion v. Wartenberg haben heute (21. Mai 2015) in Stuttgart eine neue Vereinbarung zur Finanzierung des Religionsunterrichts in öffentlichen Schulen unterzeichnet.

Religionsunterricht an öffentlichen Schulen erteilen oft kirchliche Lehrkräfte. Die Kirchen haben einen Anspruch auf Ersatz ihrer Aufwendungen. Die neue Vereinbarung regelt die Ersatzleistungen des Landes für den durch kirchliche Lehrkräfte erteilten Unterricht.

Staatssekretärin Marion v. Wartenberg erklärte: „Die kirchlichen Lehrkräfte sind ein wichtiger Pfeiler des katholischen und evangelischen Religionsunterrichts in unseren Schulen. Ich bin froh, dass eine gute Basis der Finanzierung gefunden wurde und dass damit der Einsatz der Religionslehrerinnen und -lehrer weiterhin gesichert ist."

Auch die beiden evangelischen Landeskirchen und die beiden katholischen Diözesen in Baden-Württemberg begrüßen die Vereinbarung: „Diese Vereinbarung ist Ausdruck des guten Miteinanders zwischen Staat und Kirche im Religionsunterricht, in den von beiden Seiten erhebliche Mittel fließen. Wir werten sie als deutliches Bekenntnis der Regierung zum konfessionellen Religionsunterricht, in dem sich die Kirchen weiterhin stark engagieren. Somit ist die Vereinbarung eine solide Grundlage für eine Verbesserung des Kostendeckungsgrades in einer Zeit, in der die Bedeutung religiöser Bildung wichtiger denn je ist. "

Durch die neue Vereinbarung erhalten Kirchen und Land Planungssicherheit: Das Land bezahlt einen festgelegten Betrag, der mit den jeweiligen Besoldungs-erhöhungen fortgeschrieben wird. Seit Dezember 2013 verhandelten - entsprechend eines Auftrags aus dem Koalitionsvertrag - Vertreter des Landes mit den Kirchen über eine Neuregelung der Abrechnung der Ersatzleistungen. Diese neue Vereinbarung sollte verständlich, transparent und leicht umsetzbar sein. Mit der jetzt unterzeichneten Vereinbarung werden diese Zielsetzungen erreicht.

Im Schuljahr 2013/14 erteilten kirchliche Lehrkräfte über 38.000 Wochenstunden Religionsunterricht in öffentlichen Schulen.

Unterzeichner der neuen Vereinbarung sind: die Evangelische Landeskirche in Baden, die Evangelische Landeskirche in Württemberg, die Erzdiözese Freiburg sowie die Diözese Rottenburg-Stuttgart.

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