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21.07.2015

Neu ab Kindergartenjahr 2015/16: Intensive Förderung von Flüchtlingskindern

Staatssekretärin v. Wartenberg: „Zusätzliche Mittel für das Sprachförderprogramm SPATZ ermöglichen Flüchtlingskindern sehr früh die Sprachförderung im Kitabereich. Dies ist notwendig, denn der Spracherwerb ist die Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und Integration.“

Für Sprachförderung und Eltern-Kind-Programme speziell für Flüchtlingskinder und ihre Familien stellt das Land im Rahmen des bewährten und stark nachgefragten SPATZ-Programms (Sprachförderung in Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf) 2015 und 2016 jeweils zusätzliche 1,2 Millionen Euro bereit. Aufgrund der kontinuierlich ansteigenden Flüchtlingszahlen hat der Landtag Ende April beschlossen, im Nachtragshauhalt weitere 800.000 Euro für das Jahr 2015 und 1,6 Millionen Euro für das Jahr 2016 für kleine Flüchtlingskinder und ihre Familien bereit zu stellen.

Auf Grundlage dieser Veränderungen hat das Kultusministerium nun die SPATZ-Richtlinien neu angepasst und erweitert. Diese gelten nun ab dem kommenden Kindergartenjahr 2015/2016, wie Staatssekretärin Marion v. Wartenberg heute (21. Juli) im Ministerrat berichtet hat. „Zusätzliche Mittel für das Sprachförderprogramm SPATZ ermöglichen Flüchtlingskindern sehr früh die Sprachförderung im Kitabereich. Dies ist notwendig, denn der Spracherwerb ist die Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und Integration“, betonte v. Wartenberg.

Die neuen Richtlinien ermöglichen etwa, dass Flüchtlingskinder, die nach Beginn des Kindergartenjahrs neu hinzukommen, flexibel in die Gruppen aufgenommen oder neue Gruppen gebildet werden können.

Außerdem können Kindertageseinrichtungen künftig kleine Sprachfördergruppen mit maximal vier Kindern bilden. Das erleichtert die Arbeit der Erzieherinnen und Erzieher, aber vor allem profitieren die Kinder von der intensiveren Zuwendung. Die zusätzlichen Mittel sollen auch genutzt werden, um die Eltern nach und nach aktiv in den Kita-Alltag einzubeziehen. Dies geschieht etwa bei gemeinsamen Spielenachmittagen mit Kindern, Müttern und Vätern, durch den Aufbau von Sprachfördernetzen oder speziell in auf den Kindergartenalltag ausgerichteten Sprachangeboten. Des Weiteren ermöglichen die neuen Richtlinien, dass nun auch Kinder mit knapp drei Jahren in das Sprachförderprogramm einbezogen werden können.

Die genannten Erweiterungen der SPATZ-Richtlinien sind Ergebnisse eines runden Tisches, den Staatssekretärin Marion v. Wartenberg ins Leben gerufen hat, um gemeinsam Ansätze und Unterstützungsmöglichkeiten speziell für den frühkindlichen Bereich zu beraten. Auf dem Fachkongress „Kleine Flüchtlingskinder und ihre Familien begleiten“ am 5. Mai 2015 in Mannheim wurde ebenfalls über notwendige Anpassungen diskutiert.

Bereits zum Kindergartenjahr 2014/2015 hat das Kultusministerium die Gruppengröße des Sprachförderprogramms SPATZ („Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf“) gesenkt und das Fördervolumen um weitere vier Millionen Euro auf rund 21 Millionen Euro pro Jahr zu erhöht. In Kitas mit einem Migrantenanteil von mindestens 80 Prozent ist die Gruppengröße von ursprünglich zehn auf jetzt fünf Kinder je Gruppe halbiert worden. Die deutlich kleineren Gruppen erhöhen die Qualität der Sprachbildung und Sprachförderung und bedeuten mehr Zeit für das einzelne Kind.

Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen ab dem dritten Lebensjahr ist seit dem Kindergartenjahr 2012/2013 in der SPATZ-Richtlinie geregelt. Dabei sind zwei Förderwege wählbar: Intensive Sprachförderung (ISK) und S-B-S (Singen-Bewegen-Sprechen).

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