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23.02.2017

66 neue Ganztagsschulen starten zum Schuljahr 2017/18

Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann: „Schülerinnen und Schüler profitieren von der Ganztagsschule. Deshalb ist es mein Ziel, die Ganztagsangebote im Land bedarfsgerecht und familienfreundlich auszubauen.“

Im neuen Schuljahr 2017/2018 starten weitere 57 Schulen im Land mit dem schulgesetzlich verankerten Ganztagskonzept. Darunter sind 52 Grundschulen sowie fünf Grundstufen an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt Lernen (SBBZ L). Mit diesen 57 neuen Standorten gibt es ab dem Schuljahr 2017/2018 insgesamt 440 Ganztagsschulen, die mit dem schulgesetzlich verankerten Ganztagskonzept arbeiten.

Darüber hinaus hat das Kultusministerium neun Anträge weiterführender Schulen nach dem alten Landeskonzept (Schulversuch) genehmigt. Insgesamt gingen damit 66 Anträge auf Einrichtung einer Ganztagsschule ein, die das Kultusministerium ausnahmslos bewilligt hat.

„Alle Schülerinnen und Schüler profitieren von einer umfassenden und hochwertigen Bildung an den Ganztagsschulen. Deshalb ist es mein Ziel, die Ganztagsangebote im Land bedarfsgerecht und familienfreundlich auszubauen“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann anlässlich der bewilligten Anträge. Das Kultusministerium sowie verschiedene Fachgruppen aus der schulischen Praxis erarbeiten derzeit zentrale Ansätze für die Weiterentwicklung der Ganztagsschulen im Land, die am 15. Mai 2017 auf einem zweiten Ganztagsgipfel vorgestellt werden. Dazu lädt die Ministerin erneut Schulleitungen, Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler, Vertreter der Lehrerverbände und Gewerkschaften sowie außerschulische Bildungspartner ein, um gemeinsam den Weiterentwicklungsprozess zu gestalten.

Details zu den bewilligten Anträgen

Von den 52 Grundschulen haben sich 48 Grundschulen für die Wahlform entschieden. Bei der Wahlform können die Eltern wählen, ob ihre Kinder am Ganztags- oder am Halbtagsbetrieb teilnehmen. Von diesen 48 Grundschulen wollen neun Schulen den Ganztagsbetrieb sukzessive einführen. Vier Grundschulen (darunter eine Schule mit sukzessivem Aufbau) haben die verbindliche Form gewählt, bei der alle Kinder an der Schule am Ganztag teilnehmen. Alle fünf SBBZ L haben die verbindliche Form beantragt. 33 Schulen planen, einen Teil der zusätzlichen Lehrerwochenstunden in Geldmittel umzuwandeln (so genannte Monetarisierung), um damit Angebote außerschulischer Partner wie beispielsweise Musikschulen oder Sportvereine zu finanzieren.

Weitere Informationen

Übersicht: Ganztagsschulen zum kommenden Schuljahr 2017/2018:

Ganztagsschulen (§ 4a Schulgesetz)
57 Ganztagsschulen, darunter

  • 52 Neuanträge von Grundschulen
  • 5 Neuanträge von Grundstufen an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren

Ganztagsschulen nach früherem Landeskonzept (Schulversuch)
9 Neuanträge, darunter

  • 1 Haupt-/Werkrealschule
  • 4 Realschulen
  • 3 Schulverbünde
  • 1 Gymnasium

Liste GTS Schulversuch

Liste GTS Schulgesetz



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