Navigation überspringen

25.03.2015

Integration von Flüchtlingen: Land erleichtert Zugang zu Sprache und Arbeit

Ministerin Öney, Ministerin Altpeter und Minister Stoch: „Der Asylkompromiss hat Arbeitsmarkthürden abgebaut - Wir nutzen die Möglichkeiten und verbessern die Chancen für die Menschen.“

Um Flüchtlingen den Zugang zu Sprachkursen und Erwerbstätigkeit zu erleichtern, legt die Landesregierung das Programm „Chancen gestalten - Wege der Integration in den Arbeitsmarkt öffnen“ auf. Das hat der Ministerrat heute (24. März 2015) beschlossen. Mit dem neuen Programm setzt die Landesregierung einen weiteren wichtigen Punkt des Flüchtlingsgipfels im vergangenen Oktober um: Sie ermöglicht Flüchtlingen den frühzeitigen Erwerb der deutschen Sprache und baut damit Zugangshürden zum deutschen Arbeitsmarkt ab. Das Land investiert rund 4,4 Millionen Euro in das neuaufgelegte Programm.

Mit dem Asylkompromiss hat der Bund die Beschäftigungschancen für Flüchtlinge verbessert. Bislang waren Asylbewerber zur langen Wartezeiten gezwungen, jetzt können sie bereits nach drei Monaten arbeiten. „Unser Programm greift die neuen Regelungen auf. Wir nutzen die Möglichkeiten und verbessern die Chancen für die Menschen“, sagten Integrationsministerin Bilkay Öney, Sozialministerin Katrin Altpeter und Kultusminister Andreas Stoch in Stuttgart. Eine erhebliche Zahl von Flüchtlingen habe eine höhere Schulbildung, bringe berufliche Qualifikationen mit, weise ausbaufähige berufliche Fähigkeiten auf oder komme für eine reguläre Ausbildung in Betracht. Die Menschen seien jedoch insbesondere sprachlich nicht für eine Arbeitsaufnahme vorbereitet. Öney: „Fehlende Deutschkenntnisse sind vielfach der entscheidende Engpass bei der Hinführung zum Arbeitsmarkt. Bislang erheben wir auch keine beruflichen Qualifikationen und Fähigkeiten, folglich bleiben sie oft ungenutzt.“

Sozialministerin Altpeter will mit dem Programmteil ihres Ministeriums dazu beitragen, dass Flüchtlinge frühzeitig arbeitsmarktnah aktiviert werden. Flüchtlinge sollen deshalb an zunächst fünf Standorten in Mannheim, Ludwigsburg, Karlsruhe, Albstadt und Tübingen die Möglichkeit bekommen, praktische Erfahrungen in der Arbeitswelt zu sammeln.

Das neue Programm der Landesregierung soll bestehende Sprachangebote öffnen, berufliche Praktika ermöglichen, bisher fehlende Informationen bereitstellen, die Steuerungsfunktion der Stadt- und Landkreise stärken sowie das Zusammenspiel in Netzwerken vor Ort fördern. Die Maßnahmen sollen anschlussfähig sein und Flüchtlingen Optionen auf weiterführende Angebote eröffnen. Die Initiative betrifft nicht allein neu eingereiste Flüchtlinge und Asylbewerber, sondern - bei entsprechendem Bedarf - auch Menschen, die sich schon länger im Land aufhalten.

Bausteine des Programms:

  • Soweit möglich, werden mitgebrachte berufliche Qualifikationen und Fähigkeiten, schulische Biografien und Sprachkompetenzen bei neu ankommenden Flüchtlingen bereits während des Aufenthalts in der jeweiligen Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) erhoben. Soweit dies nicht möglich ist, werden sie in den Stadt- und Landkreisen erhoben.
  • Auf der Ebene der Stadt- und Landkreise sollen Netzwerke die verschiedenen Partner und Akteure bzw. deren Maßnahmen steuern und so die Flüchtlinge bei der Arbeitsmarktintegration unterstützen. Dabei geht es zum Beispiel um die Auswahl von Sprachkursen und Sprachkursträgern, um die Beratung zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen sowie von informell erworbenen Kompetenzen, um Weiterbildungsmöglichkeiten, Anpassungsqualifizierungen oder auch um die Vermittlung von Praktikumsplätzen und offenen Stellen.
  • Partner in den Netzwerken der Stadt- und Landkreise können beispielsweise sein: Arbeitsagenturen und Jobcenter, Handwerkskammern und IHKen, die Flüchtlingssozialarbeit, Integrationsbeauftragte der Kommunen, Sozialpartner, Bleiberechtsnetzwerke, kreisangehörige Gemeinden und Sprachkursträger.
  • Das Programm schafft ein Angebot an Grund- und Aufbaukursen in Deutsch als Fremdsprache für Flüchtlinge und Asylbewerber. Die Kursformate sind analog zu den Kursen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) angelegt, so dass sie in Niveau und Übergängen anschlussfähig sind. Die zu beauftragenden Kursträger sollen grundsätzlich nach den Standards des BAMF arbeiten.
  • Der Grundkurs besteht in einem Angebot von 200 Unterrichtseinheiten professionellen Unterrichts. Für Flüchtlinge und Asylbewerber kann dies zum Erwerb des Sprachniveaus A1 führen. Personen, die bereits das Niveau A1 erreicht haben, wird die Teilnahme an einem Aufbaukurs im Umfang von 400 Unterrichtseinheiten angeboten. Flüchtlingen und Asylbewerbern, die bereits bessere Sprachkenntnisse mitbringen, wird der Einstieg auf einem entsprechend höheren Niveau ermöglicht.
  • Das Sozialministerium unterstützt „arbeitsmarktnahe“ Flüchtlinge bei einem möglichst frühzeitigen Einstieg in die Arbeitswelt. Hierzu wählt ein Bildungsträger Flüchtlinge für Praktikumsstellen aus. Diese Personen verfügen bereits über Arbeitserfahrung und/oder eine Ausbildung und/oder einen Hochschulabschluss sowie über Deutschkenntnisse. Sozialpädagogische Begleiterinnen und Begleiter unterstützen die Flüchtlinge bei ihren Praktika und entwickeln mit den Menschen zusammen Beschäftigungsperspektiven. Die Praktika sollen auf sieben Wochen angelegt sein. Die Teilnehmenden sollen vom Praktikumsbetrieb eine angemessene Aufwandsentschädigung erhalten. Zusätzlich werden vom Bildungsträger eine vierwöchige Vorbereitung und eine einwöchige Nachbetreuung angeboten.

Unsere Webseite verwendet nur Cookies, die technisch notwendig sind und keine Informationen an Dritte weitergeben. Für diese Cookies ist keine Einwilligung erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.