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25.04.2017

Landesregierung verlängert G9-Schulversuch

Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann: Verlängerung bietet Planungssicherheit für Eltern, Schulen und Kommunen.

Das Kabinett hat heute (25. April) beschlossen, den bestehenden Schulversuch „Zwei Geschwindigkeiten zum Abitur an den allgemein bildenden Gymnasien“ um fünf Jahre zu verlängern. Damit setzt die Landesregierung einen Auftrag des Koalitionsvertrags der beiden Regierungsparteien um. Die Verlängerung ist außerdem notwendig, um die Auswirkungen des neuen Bildungsplans auf die Zielsetzung des Schulversuchs zu untersuchen. Der Schulversuch bleibt weiterhin auf die bestehenden 44 Standorte begrenzt, eine Ausweitung auf weitere Standorte ist nicht vorgesehen. „Die Entscheidung zur Verlängerung des G9-Schulversuchs bietet Planungssicherheit für Eltern, Schulen und Kommunen“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann. Gleichzeitig bleibe es aber beim achtjährigen allgemein bildenden Gymnasium als Regelform. Jetzt gehe es vor allem darum, die hohe Qualität der Gymnasien zu sichern und zu stärken – beispielsweise mit den 111 zusätzlichen Deputaten, die die Gymnasien seit dem laufenden Schuljahr erstmals erhalten haben, um Vertiefungsstunden in den Pflichtabiturfächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen ab Klasse 10 zu ermöglichen.

„Der Wunsch von Eltern auch nach einem neunjährigen Weg zum Abitur ist verständlich. Deshalb bieten unsere beruflichen Gymnasien im Land einen klassischen neunjährigen Bildungsgang als Alternative an, die stark nachgefragt ist“, betont Eisenmann. Ein Drittel aller Schülerinnen und Schüler an beruflichen Gymnasien in Deutschland komme aus Baden-Württemberg. Circa 36 Prozent eines Abiturjahrgangs in Baden-Württemberg legen das Abitur an einem beruflichen Gymnasium ab.

Von den 44 bestehenden G9-Modellschulen sind 22 zum Schuljahr 2012/13 gestartet, zum Schuljahr 2013/14 sind weitere 22 Gymnasien gefolgt. Da der Schulversuch auf jeweils sieben Jahre (ein Durchgang von Klasse 5 bis 11) angelegt ist, hätten die Starterschulen letztmals zum Schuljahr 2018/19, die weiteren 22 Schulen letztmals zum Schuljahr 2019/20 Fünftklässler aufnehmen können. Durch die Verlängerung um fünf Jahre können die Schulen der ersten Runde nun letztmals zum Schuljahr 2023/24, die Schulen der zweiten Runde letztmals zum Schuljahr 2024/25 neue Schülerinnen und Schüler aufnehmen.

Die Ressourcenausstattung des Schulversuchs (zwölf Stunden zusätzlich pro G9-Zug) bleibt unverändert. Zusätzliche weitere Stellen sind nicht erforderlich, die notwendigen Deputate stehen fünf Jahre länger zur Verfügung. Die Schulträger müssen für eine Verlängerung des Schulversuchs bis zum 1. Januar 2018 einen Antrag auf Verlängerung stellen. Der Antrag kann nur von denjenigen öffentlichen und privaten Gymnasien gestellt werden, die bereits am Schulversuch teilnehmen.

Weitere Infos sowie die Standorte der G9-Modellschulen finden sich hier.

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