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27.03.2015

Ganztagsgrundschulen in Wahlform

Kultusministerium will sukzessiven Aufbau ermöglichen

Das Kultusministerium will ermöglichen, dass Ganztagsgrundschulen in Wahlform sukzessive aufwachsen können. Hierfür wird das Ministerium die Änderung des entsprechenden Paragrafen des Schulgesetzes in Angriff nehmen. Dies teilte Kultusminister Andreas Stoch der Stuttgarter Bildungsbürgermeisterin Dr. Susanne Eisenmann in einem Brief mit. Bislang sieht das Schulgesetz vor, dass nur bei in verbindlicher Form geführten Ganztagsgrundschulen eine sukzessive Umstellung möglich ist. Die Landeshauptstadt Stuttgart hatte sich dafür stark gemacht, die sukzessive Umstellung auch in der Wahlform zu ermöglichen.

Kultusminister Stoch teilt in dem Schreiben ferner mit, dass der Forderung nach einem Karenzjahr zwischen Genehmigung und Aufnahme des Ganztagsbetriebs nicht entsprochen werden könne. Ein solches Karenzjahr würde Nachteile für die Schulen und Schulträger bringen, weil in dieser Zeit weder der Ganztagsbetrieb nach neuem Konzept noch die seitherigen Betreuungsangebote finanziell unterstützt werden könnten. Die Schulträger haben jedoch die Möglichkeit, Anträge im Voraus für die übernächste Genehmigungsrunde beim Staatlichen Schulamt einzureichen und prüfen zu lassen. Damit erhält der Schulträger eine Rückmeldung, ob der Antrag grundsätzlich genehmigungsfähig ist.

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