27.03.2015
Ganztagsgrundschulen in Wahlform
Kultusministerium will sukzessiven Aufbau ermöglichen
Das Kultusministerium will ermöglichen, dass
Ganztagsgrundschulen in Wahlform sukzessive aufwachsen können.
Hierfür wird das Ministerium die Änderung des
entsprechenden Paragrafen des Schulgesetzes in Angriff nehmen. Dies
teilte Kultusminister Andreas Stoch der Stuttgarter
Bildungsbürgermeisterin Dr. Susanne Eisenmann in einem Brief
mit. Bislang sieht das Schulgesetz vor, dass nur bei in
verbindlicher Form geführten Ganztagsgrundschulen eine
sukzessive Umstellung möglich ist. Die Landeshauptstadt
Stuttgart hatte sich dafür stark gemacht, die sukzessive
Umstellung auch in der Wahlform zu ermöglichen.
Kultusminister Stoch teilt in dem Schreiben ferner mit, dass der
Forderung nach einem Karenzjahr zwischen Genehmigung und Aufnahme
des Ganztagsbetriebs nicht entsprochen werden könne. Ein
solches Karenzjahr würde Nachteile für die Schulen und
Schulträger bringen, weil in dieser Zeit weder der
Ganztagsbetrieb nach neuem Konzept noch die seitherigen
Betreuungsangebote finanziell unterstützt werden könnten.
Die Schulträger haben jedoch die Möglichkeit,
Anträge im Voraus für die übernächste
Genehmigungsrunde beim Staatlichen Schulamt einzureichen und
prüfen zu lassen. Damit erhält der Schulträger eine
Rückmeldung, ob der Antrag grundsätzlich
genehmigungsfähig ist.