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SchulNews online 68

Wie kann man als Schülerin oder Schüler an seiner Schule oder im Bildungssystem etwas verändern?

Von Florian Kieser

Rund 1,5 Millionen Schülerinnen und Schüler werden im Schuljahr 2017/2018 in Baden-Württemberg erneut die Schule besuchen. Dabei hat jede bzw. jeder eigene Vorstellungen und Wünsche, was in der Schule gut und schlecht läuft sowie was sich verändern und verbessern muss.

Doch wie kann man als „einfache“ Schülerin bzw. „einfacher“ Schüler eigentlich etwas in einer Schule und einem Bildungssystem verändern, welche vorwiegend von den Schulleitungen und der Politik ausgestaltet werden?

In erster Linie wählt ihr genau dafür eure Klassen- und Kurssprecherinnen bzw. Klassen- und Kurssprecher zu Beginn eines jeden Schuljahres. Ihre Aufgabe ist es die Klasse oder den Kurs als gesamtes, aber auch einzelne Schülerinnen bzw. einzelne Schüler gegenüber euren Lehrkräften, der Schulleitung, den Eltern und den anderen Schülervertreterinnen und Schülervertretern im Schülerrat zu vertreten. So haben sie das Recht oder gar die Pflicht, bei Problemen mit den Lehrkräften im Namen der Klasse bzw. des Kurses zu sprechen oder beispielsweise an den Elternabenden mit beratender Stimme teilzunehmen.

Darüber hinaus sind sie stimmberechtigtes Mitglied des Schülerrats, der das „Herz“ der Schülervertretung bzw. Schülermitverantwortung (SMV) bildet. Er setzt sich aus allen Klassen- und Kurssprecherinnen bzw. Klassen- und Kurssprechern der jeweiligen Schule zusammen und gibt die Leitlinie der Arbeit der Schülervertretung vor. So darf er Beschlüsse zu allen schulischen Themenbereichen fassen, legt den Jahresplan fest, organisiert Veranstaltungen und kann Arbeitskreise zu bestimmten Themen einsetzen. Die Schulleitung muss die Mitglieder des Schülerrats des Weiteren über alle Angelegenheiten und Veränderungen, welche die Schülerinnen und Schüler betreffen, an der Schule unterrichten und anhören. Darüber hinaus soll die Schülervertretung bei Angelegenheiten, die die Belange der Schülerschaft berühren, Gelegenheit gegeben werden, an Lehrerkonferenzen mit beratender Stimme teilzunehmen.

Geleitet und nach außen vertreten wird der Schülerrat durch die Schülersprecherin bzw. den Schülersprecher, die bzw. der entweder vom Schülerrat selbst oder von der gesamten Schülerschaft zu Beginn des Schuljahres gewählt wird. Diese bzw. dieser koordiniert gemeinsam mit ihrer bzw. seiner Stellvertretung die SMV-Arbeit an der Schule und ist für die Durchführung der Beschlüsse des Schülerrats verantwortlich. Als oberster Schülervertreter steht sie bzw. er im ständigen Kontakt mit der Schulleitung und dem Elternbeirat und ist gemeinsam mit drei weiteren vom Schülerrat gewählten Vertreterinnen bzw. Vertretern Mitglied der Schulkonferenz, dem höchsten Beschlussorgan der Schule.

Die Schulkonferenz ist nämlich der „runde Tisch“ der Schule und setzt sich aus Vertretern von Lehrkräften, Eltern und Schülerinnen und Schülern zusammen, die jeweils vier Vertretende in das Gremium entsenden (Zusammensetzung an Schulen mit mindestens 14 Lehrerstellen). Damit haben die Schülerinnen bzw. Schüler genauso viel Einfluss auf die Entscheidungen in dieser wie Eltern und Lehrkräfte. Die Schulkonferenz hat förmliche Entscheidungs-, Anhörungs- und Mitbestimmungsrechte in grundlegenden Fragen, die die Schule betreffen. So entscheidet sie beispielsweise darüber, wann die 1. Stunde beginnt oder erteilt ihr Einverständnis für eine neue Schul- und Hausordnung – also zu den Regeln innerhalb der Schule. Zudem ist sie bei der Besetzung der Schulleitungsstelle beteiligt. Bei Beschlüssen der Lehrkräfte zu allgemeinen Fragen der Erziehung und des Unterrichts ist das Gremium ebenfalls anzuhören. Als Mitglieder der Schulkonferenz können die entsprechenden Schülerinnen- und Schülervertretungen natürlich auch Anträge stellen, und somit direkten Einfluss beispielsweise auf die Toilettenregelungen oder Handyregelungen sowie die Neuanschaffungen an der Schule nehmen.

Es ist somit durchaus möglich, über die SMV und ihre Rechte Einfluss auf eure Schule zu nehmen. Doch wie können Schülerinnen und Schüler auf Entscheidungen Einfluss nehmen, die auf höherer Ebene getroffen werden – also im Landtag oder im Kultusministerium?

Wie die SMV an eurer Schule gibt es hierfür den Landesschülerbeirat (LSBR) als die demokratisch legitimierte Vertretung der Schülerinnen und Schüler in ganz Baden-Württemberg. Dieser ist ein offizielles Beratungsgremium des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport – also der Behörde, die für Bildungspolitik und somit für alle Schulfragen in Baden-Württemberg zuständig ist. Zudem vertritt er die Interessen und Anliegen der 1,5 Millionen Schülerinnen und Schüler gegenüber der Öffentlichkeit und anderen Verbänden und Akteuren der Bildungspolitik (wie beispielsweise den Landtagsabgeordneten, dem Landeselternbeirat, dem Landesschulbeirat, den Gewerkschaften usw.). Als Beratungsgremium kann er dem Ministerium Vorschläge und Anregungen unterbreiten und steht im ständigen Austausch mit der Kultusministerin. Außerdem ist er bei allen bildungspolitischen Änderungen (beispielsweise bei der Grundschulempfehlung, G8/G9, ...) durch ein Anhörungsverfahren eingebunden. Er darf somit zu jeder schulpolitischen Änderung Stellung beziehen und seine Meinung zu dieser äußern und muss von den entsprechenden Akteuren angehört werden.

Du siehst also: Als Schülerin bzw. Schüler kann man sich durchaus Gehör verschaffen und etwas verändern.

Die Betonung liegt hierbei jedoch leider auf dem „kann“. Oftmals werden die oben beschriebenen Strukturen an den Schulen nicht eingehalten und die SMV nicht in alle Entscheidungen miteinbezogen. Auch die Forderungen des Landesschülerbeirats finden ebenfalls nicht immer Anklang in der Politik. Dabei sind es gerade die Schülerinnen und Schüler, welche die Adressaten der Bildungspolitik sind. Da sie tagtäglich in die Schule gehen und die Bildungspolitik am eigenen „Leib“ erfahren, wissen sie, was gut und schlecht läuft sowie wie eine ideale Schule für sie aussieht.

Deshalb ist es wichtig, dass die Schulleitungen und die Politik die Schülerinnen und Schüler bei jeder Entscheidung anhören und deren Meinung vor allem ernst nehmen. Denn schließlich wird Schule gerade für sie gemacht. Dafür ist es jedoch unverzichtbar, dass den SMVen ausreichend Rechte und Einflussmöglichkeiten gegeben werden.

Deshalb sollte durchaus darüber nachgedacht werden, die Rechte und Pflichten der SMV noch zu erweitern – beispielsweise durch eine Erweiterung des Aufgabenbereichs der Schulkonferenz oder eines Antragsrechts der SMV in der Gesamtlehrerkonferenz, um den Schülerinnen und Schülern noch weitere Einflussmöglichkeiten auf ihren Schulalltag zu geben.

Auf der anderen Seite ist ebenfalls problematisch, dass den Schülerinnen und Schülern ihre Rechte oftmals nicht bekannt sind, weshalb Schülerinnen und Schüler ihre momentanen Einflussmöglichkeiten häufig gar nicht kennen. Aus diesem Grund ist es gerade so essentiell, dass jede Schülerin bzw. jeder Schüler in der Schule auch über ihre bzw. seine Rechte und Einflussmöglichkeiten im Rahmen einer entsprechenden Demokratieerziehung aufgeklärt wird. Denn nur wer seine Rechte kennt, kann sich auf diese berufen.

Schülerinnen und Schüler haben somit durchaus Rechte, sie müssen oftmals nur wahrgenommen werden.

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