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Bildungsplan aktuell

Bildungsplan aktuell 20: Bildungsplanreform 2016 - Beteiligung groß geschrieben

Ziel der Bildungsplanreform 2016 ist die Stärkung der Bildungsgerechtigkeit in Baden-Württemberg. Durch mehr Klarheit in den Anforderungen und den Abbau von Bildungshürden wird die Durchlässigkeit im baden-württembergischen Bildungssystem erhöht und die Grundlage für eine systematische individuelle Förderung geschaffen.

Der Landesregierung ist bei der Weiterentwicklung der Bildungspläne der allgemein bildenden Schulen die Beteiligung ein wichtiges Anliegen. So erfolgte durch die systematische Erprobung der Fachpläne eine konsequente Optimierung durch die Einbeziehung von Rückmeldungen aus der Praxis. Begleitend zur Erprobung sind Online- und Expertenbefragungen durchgeführt und qualitativ ausgewertet worden.

Ein Beirat mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Wirtschaft, Gesellschaft und Politik begleitet die Bildungsplanreform konstruktiv-kritisch und brachte seit 2013 zahlreiche Anregungen ein. Darüber hinaus wurden über 1.200 Hinweise und Rückmeldungen der interessierten Öffentlichkeit zu den jeweils vorliegenden Arbeitsständen der Bildungspläne in den Reformprozess einbezogen.

Anhörung zur Bildungsplanreform 2016

Ab dem 14. September 2015 werden die Anhörungsfassungen sämtlicher Bildungspläne mit den eingearbeiteten Rückmeldungen und Hinweisen vorliegen. Während der Anhörungsphase vom 14. September 2015 bis 30. Oktober 2015 werden sie über die Onlineplattform (www.bildungsplaene-bw.de ) abrufbar sein. Alle Interessierten erhalten dort die Möglichkeit, gezielt Rückmeldungen und Hinweise zu den Anhörungsfassungen zu geben.

Das Kultusministerium wird darüber hinaus rund 160 Anhörungspartner aus den Beratungsgremien, Gewerkschaften, Berufsverbänden und -vereinigungen, Personalräten, Kommunalen Landesverbänden, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Fachverbänden, Organisationen der Wirtschaft und Kammern, Universitäten und Pädagogischen Hochschulen sowie Politik und Landesverwaltung aktiv in das Anhörungsverfahren einbeziehen.

Alle Stellungnahmen im Rahmen der Anhörung werden unter Mitwirkung des Service Center Schulverwaltung erfasst und im Kultusministerium aufgenommen. Die zuständigen Schul- und Fachreferate werten die Rückmeldungen und Hinweise in einem systematischen Verfahren aus. Anschließend werden die Stellungnahmen mit entsprechenden Hinweisen an die Bildungsplankommissionen am Landesinstitut für Schulentwicklung beziehungsweise am Landesinstitut für Schulsport, Schulkunst und Schulmusik weitergeleitet.

Diese Stellungnahmen fließen dann in die letzte Überarbeitungsphase vor der Fertigstellung der Bildungspläne ein. Die neuen Bildungspläne werden ab dem 1. August 2016 in Kraft treten.

Weitere Informationen zur Bildungsplanreform unter: www.kultusportal-bw.de/bildungsplanreform.

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