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Fortbildung

Seminar für Lehrer informiert zum Thema Wasserstoff, Brennstoffzelle und Batterie in Forschung, Praxis und Unterricht

Termin: 6. Oktober 2014

Im Rahmen der internationalen Fachmesse und Konferenz "WORLD OF ENERGY SOLUTIONS" findet am 6. Oktober 2014 ein Seminar zu den Themenbereichen Wasserstoff, Brennstoffzelle und Batterietechnologie statt. Lehrerinnen und Lehrer naturwissenschaftlicher Fachrichtungen der weiterführenden Schulen sind eingeladen, ihr Wissen über nachhaltige Energien zu erweitern.

Brennstoffzellen wandeln chemische Energie von Wasserstoff in elektrische um und werden damit künftig Autos antreiben, Häuser heizen oder Handys und Laptops mit Energie versorgen. Lehrkräfte erhalten die Möglichkeit, sich in dem Seminar über aktuelle Entwicklungen zu informieren. Am Vormittag steht neben einer allgemeinen Einführung ins Thema der Praxis-Workshop "Wasserstofftechnologie im Unterricht" auf dem Programm. Am Nachmittag sind ein geführter Rundgang über die Messe und mehrere Fachbeiträge vorgesehen.

Das Seminar ist kostenlos und als Fortbildung anerkannt. Fahrtkosten können nicht erstattet werden, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind aber unfallversichert und erhalten eine Teilnahmebestätigung. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.world-of-energy-solutions.de

Das Anmeldeformular kann heruntergeladen werden unter
http://world-of-energy-solutions.com/de/begleitveranstaltung/seminare.html


Bitte beachten Sie zu den Fortbildungen anderer Anbieter:
Für die Teilnahme an Veranstaltungen "anderer Anbieter" kann die jeweilige Schulleitung unter Berücksichtigung der schulischen Situation eigenständig entscheiden, ob Lehrkräfte freigestellt werden. Maßgeblich ist, dass das Angebot im dienstlichen Interesse liegt und keine anderen dienstlichen Gründe der Freistellung entgegenstehen. In diesem Fall finden für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis die Unfallfürsorgebestimmungen der §§ 30 ff. des Beamtenversorgungsgesetzes Anwendung, für Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis die §§ 2 ff. des Sozialgesetzbuches VII. Ein reisekostenrechtlicher Auslagenersatz kann jedoch amtlicherseits nicht gewährt werden.

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