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Fortbildung

Medienpädagogische Angebote für Eltern, Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund

Fortbildung für pädagogische Fachkräfte

Modul 1, 26. März 2015, Studienzentrum Haus Birkach, Stuttgart;
Modul 2, 2. Juli 2015, KVJS-Tagungszentrum Gültstein, Herrenberg;
Modul 3, 8. Oktober 2015,  KVJS-Tagungszentrum Gültstein, Herrenberg;

Anmeldeschluss: 12. Dezember 2014.

Im Rahmen der landesweiten Initiative "Kindermedienland Baden-Württemberg" gestaltet die Aktion Jugendschutz (ajs) im Auftrag des Ministeriums für Integration Baden-Württemberg die Fortbildung "Medienpädagogische Angebote für Eltern, Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund".

Die Fortbildung bietet pädagogischen Fachkräften eine umfangreiche medienpädagogische Qualifizierung, um sie für die Durchführung migrationssensibler medienpädagogischer Angebote für Eltern, Kinder und Jugendliche in ihren jeweiligen Einrichtungen zu qualifizieren.

Aufgrund der Förderung durch das Ministerium für Integration Baden-Württemberg ist die Teilnahme an der Fortbildung (inklusive Übernachtung und Verpflegung) kostenlos. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer tragen lediglich die Kosten der An- und Abreisen.

Bitte melden Sie sich mit kurzer Information zu Ihrem Arbeitsfeld und Ihrem Bezug zur Zielgruppe bis zum 12. Dezember 2014 an bei: blaich@ajs-bw.de. Die Auswahl und Benachrichtigung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt eine Woche nach dem Anmeldeschluss.

Inhalte der Fortbildung sowie weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Flyer.




Bitte beachten Sie zu den Fortbildungen anderer Anbieter:
Für die Teilnahme an Veranstaltungen "anderer Anbieter" kann die jeweilige Schulleitung unter Berücksichtigung der schulischen Situation eigenständig entscheiden, ob Lehrkräfte freigestellt werden. Maßgeblich ist, dass das Angebot im dienstlichen Interesse liegt und keine anderen dienstlichen Gründe der Freistellung entgegenstehen. In diesem Fall finden für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis die Unfallfürsorgebestimmungen der §§ 30 ff. des Beamtenversorgungsgesetzes Anwendung, für Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis die §§ 2 ff. des Sozialgesetzbuches VII. Ein reisekostenrechtlicher Auslagenersatz kann jedoch amtlicherseits nicht gewährt werden.

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