Das Infektionsschutzgesetz enthält eine Reihe von Regelungen, die dem Schutz aller Kinder und Jugendlichen und auch des Personals in Gemeinschaftseinrichtungen vor ansteckenden Krankheiten dienen.
Über diese Regelungen und die Pflichten nach §34 Abs. 5 Satz 2 und §35 im Infektionsschutzgesetz informiert das Robert-Koch-Institut in einem Merkblattüber. Es liegt außer in Deutsch noch in Arabisch, Englisch, Französisch, Polnisch, Russisch, Spanisch und Türkisch vor. Die Schulen werden gebeten, die Lehrkräfte, die Sorgeberechtigten oder, sofern diese volljährig sind, die Schülerinnen und Schüler selbst unter Verwendung der Merkblätter in geeigneter Weise zu belehren.
Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG/Belehrungsbogen/belehrungsbogen_node.html.