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Aktuelles aus dem Kultusministerium

Integration von Flüchtlingen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ein Thema, das unsere Schulen derzeit intensiv beschäftigt, ist die steigende Zahl schulpflichtiger junger Menschen, die in unserem Land Schutz vor Gewalt und Verfolgung suchen. Es ist wichtig, dass wir diese Kinder und Jugendlichen gut an unseren Schulen aufnehmen, denn Bildung - und zuallererst der Erwerb der deutschen Sprache - ist für deren Integration ganz entscheidend.

Es ist mir bewusst, dass dies eine große Herausforderung für alle Beteiligten ist. Ich bin aber ebenso felsenfest davon überzeugt, dass unser Land die Kraft dazu hat, dies zu leisten - und ich bedanke mich bei allen Lehrerinnen und Lehrern, bei den Schulleitungen und der Schulverwaltung, aber auch bei allen Freiwilligen und sonstigen ehrenamtlichen Helfern, bei engagierten Eltern und bei aktiven Verbänden und Vereinen ganz herzlich für ihren Einsatz.

Es ist mir wichtig zu betonen: Das Kultusministerium und die Landesregierung setzen sich mit aller Kraft dafür ein, dass die Schulen, die Schulleitungen und die Lehrerinnen und Lehrer gut mit dieser Herausforderung umgehen können - und vor allem auch dafür, dass die Integration dieser jungen Menschen die Unterrichtsversorgung und die gute Arbeit an unseren Schulen so wenig wie möglich beeinträchtigt. Mit der Einstellung von über 6.000 Lehrerinnen und Lehrern zum aktuellen Schuljahr haben wir eine gute Ausgangsbasis geschaffen. Für den Unterricht von Flüchtlingen wurden bis zum Schuljahresbeginn insgesamt 562 Lehrerstellen zusätzlich bereitgestellt. Gleichzeitig haben wir immer deutlich gemacht, dass wir die weitere Entwicklung fest im Blick behalten und bei Bedarf nachsteuern werden.

Die aktuell gültige Prognose des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge besagt, dass 2015 rund 33.000 Kinder und Jugendliche unter den Flüchtlingen sein werden, die nach Baden-Württemberg kommen. Gegenüber der Prognose vom Mai 2015, auf deren Basis die jetzt bereits zusätzlich vorhandenen Ressourcen für die Schulen bereitgestellt wurden, hat sich die Zahl damit mehr als verdoppelt. Darauf haben wir reagiert und im zweiten Nachtragshaushalt weitere 600 Lehrerstellen eingeplant, die noch im laufenden Schuljahr zur Verfügung gestellt werden sollen.

Auch den frühkindlichen Bereich haben wir fest im Blick. Für die Sprachförderung von Flüchtlingskindern und für Eltern-Kind-Programme wurden für die Jahre 2015 und 2016 bereits insgesamt 4,8 Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt. Im zweiten Nachtragshaushalt sind nun weitere 3 Millionen Euro eingeplant, beispielsweise um Sprachförderangebote weiter auszubauen oder verstärkt Supervisions- und Coaching-Maßnahmen für Erzieherinnen und Erzieher anzubieten.

Neben der Frage der Ressourcen wird es immer wichtiger, neue Alternativen und flexible Lösungen zu finden, um genügend geeignete Pädagoginnen und Pädagogen für diese wichtige Aufgabe zu gewinnen. Zusätzliche Lehrerinnen und Lehrer mit den entsprechenden Qualifikationen sind nicht einfach auf Knopfdruck verfügbar. Deshalb arbeiten wir intensiv daran, die Möglichkeiten auch für andere geeignete Personen zu erweitern, wie etwa Lehrkräfte im Ruhestand. Vor kurzem haben wir rund 30.000 Pensionäre angeschrieben und um Unterstützung gebeten. Ich bin mir sicher, dass wir hier viele hoch kompetente und engagierte Personen für den Sprachunterricht von Flüchtlingskindern gewinnen werden, um die jungen Menschen so schnell wie möglich in reguläre Klassen integrieren zu können. Die Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen, die Regierungspräsidien und die Staatlichen Schulämter bauen deshalb ihre Fortbildungen und Seminare zur Arbeit in Sprachförderklassen kontinuierlich aus.

Es steht außer Frage, dass die Aufnahme der Flüchtlinge für alle Bereiche unserer Gesellschaft Herausforderungen mit sich bringt. Aktuell ist durch den Wintereinbruch beispielsweise der Bedarf an gut beheizbaren Unterkünften weiter gestiegen. Auch manche Sporthalle muss deshalb von den Kommunen mittlerweile zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden, um den Grundbedürfnissen dieser Menschen nach einer trockenen und warmen Unterkunft überhaupt noch nachkommen zu können.

Das Kultusministerium und die Schulträger setzen sich gemeinsam dafür ein, dass Sporthallen nur in Ausnahmefällen für die Unterbringung von Flüchtlingen herangezogen werden - nicht nur im Interesse der Schulen, sondern vor allem auch im Interesse der Flüchtlinge. Sollte eine Sporthalle für den Sportunterricht nicht zur Verfügung stehen, bemühen sich die Schulträger mit Unterstützung der Schulverwaltung intensiv darum, alternative Sportstätten zu finden, damit insbesondere der prüfungsrelevante Sportunterricht stattfinden kann. Ebenfalls wird darauf geachtet, dass Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren, die mit ihren Schülerinnen und Schülern aufgrund des körperlichen oder geistigen Handicaps nur schwer auf andere Sportstätten ausweichen können, möglichst wenig betroffen sind. Die Solidarität, die uns hier von vielen Schulen, deren Sporthallen belegt sind, signalisiert wird, ist ein schönes und beeindruckendes Zeichen.

Baden-Württemberg ist ein starkes Land, und die Menschen, die hier leben, sind sich der Verantwortung bewusst, die aus dieser Kraft erwächst. Die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen ist ein Gebot der Menschlichkeit, und ich bin der festen Überzeugung, dass unsere Gesellschaft diese Herausforderung im Miteinander sehr gut stemmen kann und wird.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Stoch MdL

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