Bewerbungsfrist: 18. Dezember 2015
Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention 2009 hat sich Deutschland dazu verpflichtet, ein inklusives Schulsystem aufzubauen und Schülerinnen und Schüler mit und ohne Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot gemeinsam zu unterrichten. Der Jakob Muth-Preis setzt notwendige Impulse für die Entwicklung von Inklusion in Deutschland, indem Beispiele gelungener Praxis ausgezeichnet werden.
Der Wettbewerb richtet sich an Grundschulen, weiterführende Schulen und Schulverbünde. In diesem Jahr möchten die Projektträger einen der Einzelschulpreise an ein Gymnasium vergeben.
Projektträger sind die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Verena Bentele, die Bertelsmann Stiftung und die Deutsche UNESCO-Kommission.
Es werden drei Preise in Höhe von je 3.000 Euro an drei Schulen vergeben und ein Preis an einen Schulverbund. Das Preisgeld für denSchulverbund beträgt 5.000 Euro. Die Projektträger werden bei der Auswahl von einer unabhängigen Expertenjury beraten.
Zusätzlich können die Preisträger eine auf sie zugeschnittene Fortbildung durch die Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft in Anspruch nehmen.
Kontakt: jakobmuthpreis@bertelsmann-stiftung.de
Weitere Informationen und die Bewerbungsunterlagen finden Sie unter: www.jakobmuthpreis.de.