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Fortbildung

Kulturaustauschprogramm im pädagogischen Bereich - Entsendung deutscher Lehrkräfte in die USA im Schuljahr 2015/16

Für deutsche Lehrkräfte besteht im Schuljahr 2014/15 wieder die Möglichkeit, im Rahmen des deutsch-amerikanischen Kulturaustauschprogramms STEP (School Teacher´s Exchange Program) in den USA zu unterrichten. Verantwortlich für die Durchführung des Programms auf deutscher Seite ist die Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft in Zusammenarbeit mit der Checkpoint Charlie Stiftung in Berlin.

Voraussetzungen für die Teilnahme sind:

  • 1. und 2. deutsches Staatsexamen für das Lehramt oder Nachweis der Gleichwertigkeit bei anderen Abschlüssen
  • Lehrbefähigung für das Schulwesen, unabhängig von Fächern und Schulstufen
  • mindestens 3 Jahre Berufserfahrung nach dem Referendariat, möglichst auch Klassenleitertätigkeit
  • gute bis sehr gute englische Sprachkenntnisse
  • deutsche Staatsangehörigkeit (aufgrund vertraglicher Programmvereinbarungen mit den amerikanischen Erziehungs- und Einwanderungsbehörden)
  • sehr hohe Flexibilität, Engagement und Anpassungsfähigkeit
  • PKW - Führerschein und Fahrpraxis

Nicht berücksichtigt werden können Bewerber, die im Besitz einer Greencard bzw. mit einer/einem US-Bürger/in verheiratet sind.

Die Vertragsdauer beträgt zunächst ein Jahr. Eine Verlängerung auf maximal drei Jahre ist möglich. Je nach Berufserfahrung und Einsatzort liegt das Anfangsgehalt (bei drei Jahren Berufserfahrung) bei ca. US Dollar 34.000 pro Jahr. Das Auswahlverfahren wird von den für die Durchführung verantwortlichen Behörden durchgeführt.

Bewerben können sich sowohl verbeamtete als auch angestellte Lehrkräfte. Arbeitssuchenden Lehrerinnen und Lehrer können, die Mindestberufserfahrung vorausgesetzt, ebenfalls an diesem Kultusaustauschprogramm teilnehmen, um ihre sprachlichen, landeskundlichen und sozialen Kompetenzen zu vertiefen. Erfahrungsgemäß wuchs in den letzten Jahren die Nachfrage speziell nach Grundschullehrerinnen und - lehrern.

Die Vermittlung erfolgt nach Bedarf der einzelnen Bundesstaaten, wobei Ortswünsche nicht berücksichtigt werden können; entsprechende Verträge bestehen mit den US-Partnerstaaten Texas, Nebraska, Delaware und Minnesota. Grundsätzlich werden alle Fächerkombinationen angefragt, jedoch haben Fächer wie Religion und Psychologie keine Vermittlungschancen.

Ansprechpartner:
Frau Grit Orgis (STEP - Direktorin) oder
Frau Ina Frost (STEP-Koordinatorin)
c/o Checkpoint Charlie Stiftung
Wolfensteindamm 9
12165 Berlin
030 844906-0
030 844906-20

step@cc-stiftung.de
www.cc-stiftung.de

Bewerbungsunterlagen und ein Merkblatt sind unter folgender Internetadresse herunterzuladen: http//www. cc-stiftung.de/index.php?option=com_content&view=category&layout=blog&id=140&Itemid=135

Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen bis spätestens 5. Dezember 2014 bei der Checkpoint Charlie Stiftung eingegangen sein, eine erste Kopie senden Sie bitte an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, II E 3.1 Bernhard-Weiß-Str. 6, 10178 Berlin, eine zweite Kopie an das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, Referat 16, Thouretstr. 6, 70173 Stuttgart.

Voraussichtlich am 9. und 10. Januar 2015 findet in Berlin ein Informations- und Auswahlwochenende statt. Den Bewerberinnen und Bewerbern werden der genaue Termin sowie die Veranstaltungsorte rechtzeitig bekannt gegeben.

Hinweis: Erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber aus Baden-Württemberg können in der Regel davon ausgehen, dass ihnen Urlaub unter Wegfall der Bezüge gewährt wird. Die Zeit der Beurlaubung ist nicht ruhegehaltsfähig, es sei denn die empfangende Organisation in den USA bzw. die Schulbehörden der vom Programm erfassten US-Partnerstaaten erklären sich zur Zahlung eines Versorgungszuschlags bereit. 

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