- Studiendirektorinnen als Fachberaterinnen in der Schulaufsicht im Bereich der Gymnasien und der Beruflichen Schulen sowie
- Lehrerinnen als Fachberaterinnen für Grund-, Werkreal-, Haupt-, Realschulen und Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren
nehmen gemäß § 37 Schulgesetz besondere Aufgaben der Schulaufsicht wahr. Sie sind Teil der Schulaufsicht und
unterstützen diese bei der Erfüllung ihrer Aufgaben; sie können auch für schulart- oder
schulverwaltungsbezirksübergreifende Aufgaben bestellt. werden. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben sind sie berechtigt, Weisungen zu
geben. Weitere Informationen enthält die Verwaltungsvorschrift "Fachberaterinnen und Fachberater" des Kultusministeriums vom 4. August
2006 (K.u.U. S. 268/2006), zuletzt geändert 11. November 2011 (K.u.U. S. 223/2009).
Die Schulaufsichtsbehörden legen im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Aufgaben und den Einsatz der ihnen zugeordneten Fachberater
fest.
Aufgabenbereiche:
Unterstützung der Schulverwaltung
- Einbindung in besondere Aufgaben der Schulaufsicht einschließlich konzeptioneller Tätigkeit, z. B. Mitarbeit bei der Erstellung von Prüfungsarbeiten einschließlich der Organisation und Durchführung von Prüfungen, Mitwirkung bei der Lehr- und Bildungsplanentwicklung
- Zusammenarbeit mit den für den Schulartbereich verantwortlichen Personen der unteren und oberen Schulaufsichtsbehörde
- Gestaltung von Besprechungen
Fortbildung und Beratung
- Gestaltung, Organisation und Leitung oder Mitwirkung bei Lehrerfortbildungsmaßnahmen
- Unterrichtsberatung
- Schulberatung
Schulentwicklung
- Begleitung von Schulentwicklungsprozessen, insbesondere Qualitätsentwicklung und Selbstevaluation
- Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität des Unterrichts
Kommunikation und Kooperation
- Förderung der Zusammenarbeit mit den Schulträgern, Schulkindergärten, den Partnern der beruflichen Bildung und den sonstigen am Bildungswesen Beteiligten
- Frühförderung
Kompetenzen:
- besondere Qualifikationen im fachlichen, didaktisch-methodischen, pädagogischen und organisatorischen Bereich
- Fähigkeit und Bereitschaft, sich in Fragen der Lehrerbildung, insbesondere der Lehrerfortbildung, sowie der Schulentwicklung einzuarbeiten
- Aufgeschlossenheit für Innovationen
- umfassende kommunikative Kompetenzen
- Verständnis für Verwaltungsvorgänge und Führungsaufgaben in der Schule
- Bereitschaft zur kontinuierlichen eigenen Fortbildung