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23.11.2015

„Code of Conduct“ regelt Zusammenarbeit von Schule und Wirtschaft

Kultusminister Andreas Stoch: Das Interesse der Schülerinnen und Schüler steht im Mittelpunkt

Kultusminister Andreas Stoch hat heute (23. November) in Stuttgart mit Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Wohlfahrtspflege, Sozialpartnern und Kammern einen Verhaltenskodex zur Zusammenarbeit von Schule und Wirtschaft unterzeichnet. „Insbesondere bei der Einführung des neuen Fachs Wirtschaft, Berufs- und Studienorientierung legen wir von Beginn an großen Wert darauf, dass die Inhalte ausgewogen und multiperspektivisch dargestellt werden. Mit dem Code of Conduct verpflichten sich nun alle Bildungspartner ausdrücklich zu Transparenz, Neutralität und Ausgewogenheit. Nur das Interesse der Schülerinnen und Schüler steht im Mittelpunkt“, sagt Kultusminister Andreas Stoch. Baden-Württemberg nehme mit dem Code of Conduct bundesweit eine Vorreiterrolle ein.

Neben Kultusminister Andreas Stoch unterzeichneten den Code of Conduct Stefan Küpper, Geschäftsführer der Landesvereinigung Baden-Württembergischer Arbeitgeberverbände e.V. sowie Vorsitzender von SCHULEWIRTSCHAFT Baden-Württemberg, Nikolaus Landgraf, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbund-Bezirk Baden-Württemberg, Oskar Vogel, Hauptgeschäftsführer des Baden-Württembergischen Handwerkstages e.V., Dr. Martin Frädrich, Industrie- und Handelskammertag e.V. und Eva-Maria Armbruster, Vorsitzende der Liga der freien Wohlfahrtspflege e.V..Die Unterzeichner des Code of Conduct erkennen die landesrechtlichen Vorgaben an. Hierzu zählen die Regelungen zu Werbung und Sponsoring an Schulen. Inhaltlich orientieren sich die Angebote an den jeweils geltenden Bildungsplänen. Die Unterzeichner verpflichten sich außerdem, die Grundsätze des Beutelsbacher Konsenses zu achten, er umfasst unter anderem das Kontroversitätsgebot und das Überwältigungsverbot.

„Es ist für mich Aufgabe der Schule, eine gute Informationsgrundlage zu schaffen, damit junge Menschen entscheiden können, welcher Beruf, welche Ausbildung oder welches Studium am besten zu ihren Interessen und Begabungen passen. Hier leisten die Angebote außerschulischer Partner im Rahmen des schulischen Unterrichts einen wichtigen Beitrag“, so Minister Stoch. Um die Transparenz der Angebote zu gewährleisten, muss beispielsweise bei Unterrichtsmaterialien ersichtlich sein, wer Autoren, Herausgeber und Unterstützer des Angebots sind. Produktwerbung oder einseitige Darstellungen dürfen in den Angeboten nicht enthalten sein. Der Code of Conduct regelt neben der ausgewogenen Darstellung von Unterrichtsmaterialien auch andere Formen der Zusammenarbeit wie etwa Lernortkooperationen, Bildungspartnerschaften und Praktika für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte.

Handlungshilfen mit konkreten Fragen zur Orientierung für die Schulen und Lehrkräfte vor Ort ergänzen die Regelungen im Code of Conduct. Auf Landesebene vereinbaren die Partner, sich regelmäßig über die Einhaltung der Grundsätze auszutauschen.

Weitere Informationen
Mit den künftigen Bildungsplänen ab dem Schuljahr 2016/2017 wird in Baden-Württemberg der ökonomischen Grundbildung und der Ausbildungs- und Studienorientierung an allen allgemein bildenden Schulen ein deutlich höherer Stellenwert gegeben. Dies geschieht zum einen durch das neue Fach Wirtschaft, Berufs- und Studienorientierung, zum anderen über eine Leitperspektive, die Berufs- und Studienorientierung in allen Stufen und Fächern verankert. Ziel ist, dass junge Menschen die verschiedenen Akteure im Wirtschaftsleben kennen und wirtschaftliche Zusammenhänge in der Gesellschaft besser verstehen, kritisch hinterfragen und einordnen können. Zudem sollen Schülerinnen und Schüler besser bei der Berufswahl unterstützt werden. Das Fach Wirtschaft, Berufs- und Studienorientierung wird in der Werkrealschule, Realschule und Gemeinschaftsschule ab Klassenstufe 7, im Gymnasium ab Klassenstufe 8 unterrichtet werden.

 

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