Die Teilnahme an berufsbegleitenden Fortbildungen anderer Träger ist in Abschnitt II., Absatz 6 der "Leitlinien zur Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen in Baden-Württemberg" Verwaltungsvorschrift vom 24. Mai 2006 geregelt.
Die Teilnahme an berufsbegleitenden Fortbildungen anderer Träger ist in Abschnitt II., Absatz 6 der "Leitlinien zur Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen in Baden-Württemberg" Verwaltungsvorschrift vom 24. Mai 2006 geregelt.