Schulverbünde mit einer Gemeinschaftsschule sollen künftig uneingeschränkt möglich sein. Die Landesregierung hat
heute (19. Dezember) grünes Licht für die entsprechende Änderung des Schulgesetzes gegeben. „Alle Schularten sollen
die Möglichkeit haben, ihren Standort flexibel und zugeschnitten auf die Bedürfnisse vor Ort weiterentwickeln zu können. Mit
dieser Änderung stellen wir die Gemeinschaftsschulen nun auch beim Thema Schulverbünde mit den übrigen Schularten
gleich“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann.
Bei Schulverbünden sind mehrere Schularten organisatorisch in einer Schule miteinander verbunden. Durch diese Verbünde
können Synergieeffekte beim Lehrkräfteeinsatz, beim Einsatz von Unterrichtsmaterialien und bei ergänzenden Angeboten wie
etwa AGs oder Schulchören genutzt werden. Außerdem bietet ein solcher Verbund den Schulträgern die Möglichkeit,
Ganztags- und Betreuungsangebote parallel und bedarfsgerecht einzurichten.
Schulverbünde ohne Auflagen ermöglichen
Schulverbünde von Gemeinschaftsschulen und anderen weiterführenden Schularten waren bislang nach den Vorgaben des
Schulgesetzes nicht zulässig. Sie konnten nur ausnahmsweise eingerichtet werden: Dazu musste die Gemeinschaftsschule mindestens
dreizügig und die mit ihr verbundene Schulart mindestens zweizügig geführt werden; oder der Schulverbund war
ausdrücklich als zeitlich befristete Übergangslösung konzipiert und mit der Absicht verbunden, sich insgesamt zur
Gemeinschaftsschule weiterzuentwickeln. „Die Maßgabe, sich vom Verbund zur Gemeinschaftsschule weiterzuentwickeln, hat viele
Kommunen abgeschreckt. Auch hat die zeitliche Befristung vielerorts für Verunsicherung gesorgt. Die uneingeschränkte Zulassung
von Schulverbünden mit der Gemeinschaftsschule, wie es auch bei allen anderen weiterführenden Schulen der Fall ist, erhöht
künftig die Flexibilität der Schulträger“, so Eisenmann. Die bereits genehmigten Schulverbünde mit
Gemeinschaftsschulen hätten nun auf lange Sicht Rechts- und Planungssicherheit, wenn sie im Interesse ihrer Schulträger
sind.