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Kulturelle Angelegenheiten

Der Beitrag der Musik zur Bildung

Eine junge Frau und zwei Schüler üben Gesang in einem Kirchenraum

Der unersetzbare Beitrag des Faches Musik zur Bildung besteht darin, den Schülerinnen und Schülern sowohl kreative Gestaltungsmöglichkeiten, emotionales Erleben und künstlerische Erfahrungen mit Musik zu ermöglichen als auch Musik-Verstehen und rationale Argumentation zu vermitteln.

Aufgabe der schulischen Musikerziehung ist es daher, allen Kindern und Jugendlichen Zugang und Freude am aktiven Musizieren zu schenken, die historisch gewachsenen Musiktraditionen des Landes und der Heimat zu verstehen und zu übernehmen, die verschiedenen Formen und Gattungen von Musik kennen zu lernen, musikalisches Urteil und Geschmack zu bilden, Phantasie und Gestaltungsmöglichkeiten beim Musizieren zu fördern und zu einer Aufgeschlossenheit für alle neuen und künftigen Formen von Musik zu führen.

In Baden-Württemberg sind rund 1,6 Millionen Menschen, das entspricht 17,2 Prozent der Bevölkerung, aktiv in rund 6.200 Musik- und Chorvereinen engagiert, lernen ein Instrument, sind in Musikberufen tätig oder nehmen in anderer Weise ausübend oder fördernd am Musikleben teil. Drei Millionen Menschen, etwa ein Drittel der Bevölke-rung, haben die Musik zu einem festen Bestandteil ihres Lebens gemacht und besuchen regelmäßig Konzerte, Opernaufführungen, Sinfoniekonzerte, Volksmusik, Jazz-, Pop-, Rockveranstaltungen oder geistliche Konzerte. Knapp 30.000 Beschäftigte leben in Baden-Württemberg vom Arbeitsmarkt Musik.

Weiterführende Links

Profile Gymnasium

Die Profilfächer an der Gemeinschaftsschule (Flyer, PDF)

Handreichung zu den Profilfächern Musik, Sport und Kunst an der Gemeinschaftsschule (PDF)

Das Profilfach Musik an der Gemeinschaftsschule (Flyer PDF)

ZSL - Kulturelle Angelegenheiten

Musikschulen

Musikschulen sind dem Kultusministerium wertvolle Partner im Bereich der musikalischen Bildung. Dies zeigt sich in besonderer Weise an der sehr großen Zahl von Kooperationen zwischen allgemeinbildenden Schulen und Musikschulen. Im Februar 2015 wurde zwischen dem Land und dem Landesverband der Musikschulen Baden-Württembergs e.V. eine Kooperationsvereinbarung über die Bildungsarbeit der öffentlichen Musikschulen an Ganztagsschulen gemäß § 4a Schulgesetz geschlossen. Ziel der Vereinbarung ist, die Arbeit der Musikschulen und die Ganztagsschule noch enger zu verknüpfen.

Das Jugendbildungsgesetz sichert den Musikschulen eine Mindestförderung in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Aufwendungen für das in der musikalischen Jugendbildung tätige pädagogische Personal. Seit 2020 beträgt der Fördersatz 12,5 %. Zusätzlich wird ein Landeszuschuss für den laufenden Betrieb der Geschäftsstelle des Landesverbandes der Musikschulen, die Fortbildung der Musikschullehrkräfte sowie für den Betrieb der Musikschulakademie Schloss Kapfenburg gewährt.

Im Jahr 2021 nahmen fast 300.000 Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit ca. 265.000 Unterrichtsbelegungen an einem oder mehreren Bildungsangeboten der insgesamt 237 vom Land geförderten öffentlichen Musikschulen teil. Insgesamt waren 2021 an diesen Musikschulen 8.933 Lehrkräfte mit 104.534,11 Jahreswochenstunden tätig. Mit einem Jahresumsatz von 235,47 Mio. Euro stellen die Musikschulen eindrücklich unter Beweis, dass sie im Lande nicht nur kulturpolitisch, sondern auch als Wirtschaftsfaktor eine nachhaltige Bedeutung haben. Besonders hervorzuheben ist das sehr große private Engagement, das in 2021 mit einem Gebührenanteil der Eltern an der Finanzierung von rund 44,4 Prozent zu Buche schlägt. Die Kommunen (einschließlich Landkreise) haben rund 40,3 Prozent der Kosten getragen, auf den Landesjugendplan entfielen im Jahr 2021 insgesamt rund 9,7 Prozent der Gesamtkosten. Zuschüsse aus anderen Förderprogrammen des Landes, des Bundes und von Stiftungen haben 4,2 Prozent der Kosten gedeckt. Der Rest (1,4 Prozent) wurde über Spenden und Sponsoring erbracht.

Die Förderung der Musikschulen ist durch das Jugendbildungsgesetz garantiert. Die Bewilligung erfolgt im Wege der öffentlichen Beleihung durch den

Landesverband der Musikschulen Baden-Württembergs e.V.  

und das Regierungspräsidium Stuttgart.

Zum Antragsformular

Schulmusik

In den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport gehören die Belange der Schulmusik aller Schularten und alle Kooperationen im Bereich der Bildung mit der Amateur- und Kirchenmusik, dem SWR, den Opernhäusern und professionellen Klangkörpern und Musikveranstaltern. Außerdem ist das Kultusministerium Mitveranstalter des in regelmäßigen Abständen stattfindenden Landeskongresses der Musikpädagogik in Baden-Württemberg.

Die Administration des öffentlichen Schulwesens ist in hohem Maße den Regierungspräsidien in Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen übertragen. Sie beraten Schulen aller Schularten in allen schulmusikalischen Angelegenheiten. An den Staatlichen Schulämtern übernehmen diese Aufgaben die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner Musik. Ihnen zugeordnet sind musikpädagogische Beraterteams für den Fortbildungsbereich im Fach Musik und Organisationsteams für die Durchführung von schulartübergreifenden Begegnungskonzerten.

Die Außenstelle Ludwigsburg des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung organisiert zusammen mit den Landesarbeitsgemeinschaften Schulchor, Schulorchester, Schuljazz, Schultanz und Rock/Pop landesweite schulmusikalische Großveranstaltungen. 

Zentrale Fortbildungsakademie und Kompetenzzentrum für den Bereich der Schulmusik ist die in Ochsenhausen angesiedelte Landesakademie für die musizierende Jugend in Baden-Württemberg.

Weiterführende Links

Musikgymnasium Baden-Württemberg (Flyer, PDF, barrierefrei)

Profile Gymnasium

Die Profilfächer an der Gemeinschaftsschule (Flyer, PDF)

Handreichung zu den Profilfächern Musik, Sport und Kunst an der Gemeinschaftsschule

Das Profilfach Musik an der Gemeinschaftsschule (Flyer, PDF)

ZSL - Kulturelle Angelegenheiten

schulmusik-online.de 

Landesakademie für die musizierende Jugend in Baden-Württemberg

Fachportal für Musik auf dem Landesbildungsserver

Fachseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe

Fachseite des Regierungspräsidiums Freiburg

Fachseite des Regierungspräsidiums Stuttgart

Fachseite des Regierungspräsidiums Tübingen

„Singen–Bewegen–Sprechen“

Das Landesförderprogramm „Singen–Bewegen–Sprechen“ lief zum 31. Juli 2012 aus. „Singen–Bewegen–Sprechen“ ist seit dem Kindergartenjahr 2019/2020 in das ganzheitliche Gesamtkonzept des Landes Baden-Württemberg „Kompetenzen verlässlich voranbringen (Kolibri)“ in die Sprachförderung integriert.

Weiterführende Informationen: kindergaerten-bw.de

Jazz-Begegnungen

Die LAG Jazz koordiniert seit 1988 im Auftrag des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg die Schuljazzarbeit an den Schulen Baden-Württembergs mit den folgenden Schwerpunkten:

  • Schuljazzbegegnungen in Baden-Württemberg
  • Fortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer rund um den Schwerpunkt Schuljazz
  • Kooperation mit der SWR-Bigband

Dabei gibt es in Baden-Württemberg landesweit drei Jazz-Begegnungen: Die Jazz-Begegnung Breisach am Rhein, das Jazzkompositium in Osterburken sowie das Schülerjazzfestival Stuttgart

Die Jazz-Begegnungen

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