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Infodienst Schule 89

Neues EU-Schulprogramm löst Schulmilch- und Schulfruchtprogramm ab


Neuanmeldung notwendig

Ab dem Schuljahr 2017/2018 wird in Baden-Württemberg das neue EU-Schulprogramm angeboten. Es löst die bisherigen EU-Programme „Schulmilch“ und „Schulobst und -gemüse“ ab.

Beim Programmteil Schulobst und -gemüse soll sich möglichst wenig ändern. Anders ist es bei der Schulmilch: Kinder sollen künftig Milch und Milchprodukte kostenlos erhalten können – wie bisher schon Obst und Gemüse. 75 Prozent der Nettokosten werden mit EU-Mitteln finanziert. Die Finanzierung des Restbetrags muss über die Einrichtung beziehungsweise einen Sponsor erfolgen. Förderfähig sind künftig nur Milchprodukte ohne Zusätze, also Trinkmilch, Naturjoghurt, Quark und Käse.

Kernzielgruppe im neuen Programm sind Schulen im Primarbereich (Klassenstufen 1 bis 4). Sofern genügend EU-Mittel vorhanden sind, können auch Kindertagesstätten (einschließlich Kindergärten) wieder teilnehmen.

Alle Einrichtungen müssen sich zur Teilnahme – wahlweise für einen oder beide Programmteile – neu anmelden. Die Anmeldung wird zwischen Ostern und Pfingsten 2017 über ein Onlineverfahren erfolgen.

Weitere Informationen sind unter www.schulfrucht-bw.de abrufbar. Für Fragen gibt es eine Hotline am Regierungspräsidium Tübingen, Tel.: 07071 757-3502 beziehungsweise schulfruchteinrichtungen@rpt.bwl.de.

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