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Gemeinschaftsschule

Schulverbünde mit Gemeinschaftsschulen künftig uneingeschränkt möglich

Ministerin Dr. Susanne Eisenmann: Gesetzesänderung sorgt für mehr Flexibilität der Schulträger bei Schulverbünden

Schulverbünde mit einer Gemeinschaftsschule sollen künftig uneingeschränkt möglich sein. Die Landesregierung hat heute (19. Dezember) grünes Licht für die entsprechende Änderung des Schulgesetzes gegeben. „Alle Schularten sollen die Möglichkeit haben, ihren Standort flexibel und zugeschnitten auf die Bedürfnisse vor Ort weiterentwickeln zu können. Mit dieser Änderung stellen wir die Gemeinschaftsschulen nun auch beim Thema Schulverbünde mit den übrigen Schularten gleich“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann.

Bei Schulverbünden sind mehrere Schularten organisatorisch in einer Schule miteinander verbunden. Durch diese Verbünde können Synergieeffekte beim Lehrkräfteeinsatz, beim Einsatz von Unterrichtsmaterialien und bei ergänzenden Angeboten wie etwa AGs oder Schulchören genutzt werden. Außerdem bietet ein solcher Verbund den Schulträgern die Möglichkeit, Ganztags- und Betreuungsangebote parallel und bedarfsgerecht einzurichten.

Schulverbünde ohne Auflagen ermöglichen

Schulverbünde von Gemeinschaftsschulen und anderen weiterführenden Schularten waren bislang nach den Vorgaben des Schulgesetzes nicht zulässig. Sie konnten nur ausnahmsweise eingerichtet werden: Dazu musste die Gemeinschaftsschule mindestens dreizügig und die mit ihr verbundene Schulart mindestens zweizügig geführt werden; oder der Schulverbund war ausdrücklich als zeitlich befristete Übergangslösung konzipiert und mit der Absicht verbunden, sich insgesamt zur Gemeinschaftsschule weiterzuentwickeln. „Die Maßgabe, sich vom Verbund zur Gemeinschaftsschule weiterzuentwickeln, hat viele Kommunen abgeschreckt. Auch hat die zeitliche Befristung vielerorts für Verunsicherung gesorgt. Die uneingeschränkte Zulassung von Schulverbünden mit der Gemeinschaftsschule, wie es auch bei allen anderen weiterführenden Schulen der Fall ist, erhöht künftig die Flexibilität der Schulträger“, so Eisenmann. Die bereits genehmigten Schulverbünde mit Gemeinschaftsschulen hätten nun auf lange Sicht Rechts- und Planungssicherheit, wenn sie im Interesse ihrer Schulträger sind.

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