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Kindergarten

Bildungsorte Kindergärten

Zwei Kinder spielen zusammen im Kindergarten.

Die besondere Bedeutung frühkindlicher Bildung und Betreuung ist in den letzten Jahren zunehmend in den Fokus von Wissenschaft, Politik und Gesellschaft gerückt. Eine pädagogisch qualifizierte Betreuung kann die Bildungschancen von Kindern erheblich verbessern. 

Kindertageseinrichtungen sind Bildungsorte. Sie haben neben der Erziehung und Betreuung einen ganzheitlichen Bildungsauftrag zu erfüllen. Ziel der Kindertageseinrichtungen ist, die persönliche und soziale Entwicklung der Kinder bestmöglich zu fördern, und ihnen altersgerechtes Wissen zu vermitteln und sie in ihren sozial-emotionalen Kompetenzen zu stärken. Dabei gilt es auch den Blick auf das System Familie zu richten, um gerade auch sozialen Benachteiligungen bedarfsgerecht begegnen zu können, um Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit zu erhöhen. 

Partizipation, Inklusion, die wertschätzende Anerkennung von Unterschiedlichkeit und die konsequente Orientierung an den Bedürfnissen eines jeden Kindes sind Grundprinzipien einer kindgerechten Elementarpädagogik und des Orientierungsplan für Bildung und Erziehung für die baden-württembergischen Kindergärten.

Einen wichtigen Stellenwert in der frühkindlichen Bildung nimmt die Sprachförderung ein. Die frühkindliche Sprachförderung ist deshalb ein Kernanliegen der Bildungspolitik in Baden-Württemberg. Ganzheitliche Sprachbildung und Sprachförderung ist durchgängiges Prinzip in der pädagogischen Arbeit der Kindertageseinrichtungen und so auch im Orientierungsplan verankert. Darüber hinaus erhalten Kinder mit zusätzlichen Sprachförderbedarf eine intensive Sprachförderung ab dem ersten Kindergartenjahr bis zum Schuleintritt.

Der Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule ist ein wichtiges Ereignis für jedes Kind. Alle Beteiligten sind bestrebt, ihn so zu gestalten, dass die Kinder ihn nicht als Bruch, sondern als Fortsetzung ihres Bildungsganges erleben. Die Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtung und Schule ist dafür eine wesentliche Voraussetzung. Seit dem Schuljahr 2012/2013 erhält jede Grundschule im Land eine Deputatsstunde für die verlässliche Kooperation mit den Kindertageseinrichtungen.

Durch den Pakt für gute Bildung und Betreuung stellt das Land seit 2019 zusätzliche Landesmittel für die Intensivierung der Kooperation zwischen der Kindertageseinrichtung und der Grundschule über Paragraf 29 b Finanzausgleichsgesetz zur Verfügung, mit denen der Zeiteinsatz der pädagogischen Fachkräfte für die koordinierte Zusammenarbeit abgegolten wird.

Investitionsprogramm des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung" 2020-2021

Der bedarfsgerechte Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder ab drei Jahren bis Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen wird bei der landesrechtlichen Umsetzung des Investitionsprogramms des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung" 2020-2021 berücksichtigt. Näheres dazu können Sie hier nachlesen.

Das 5. Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 – 2021“ wird zum Teil finanziert durch die Europäische Union – NextGenerationEU. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind ausschließlich die des Autors/der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die Ansichten der Europäischen Union oder der Europäischen Kommission wieder. Weder die Europäische Union noch die Europäische Kommission können für sie verantwortlich gemacht werden.

Logo: Finanziert von der Europäischen Union - NextGenerationEU

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