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Schulartübergreifend

Sprachförderung in der Schule

Drei Jungen und eine Lehrerin arbeiten an einem Tisch.

Die zentrale Bedeutung der deutschen Sprache und die Förderung von Kindern mit einem sprachlichen Förderbedarf, insbesondere auch von Kindern und Jugendlichen mit nichtdeutscher Herkunftssprache und geringen Deutschkenntnissen, sind in allen geltenden Bildungsplänen verankert. Sprachkenntnisse zu vermitteln ist ein zentrales Aufgabenfeld aller Schularten sowie Auftrag aller am Erziehungs- und Bildungsprozess Beteiligten. Alle Fächer haben einen sprachbildenden Auftrag und achten auf einen korrekten, angemessenen, partner- und situationsbezogenen Sprachgebrauch.

Die Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Grundsätze zum Unterricht für Kinder und Jugendliche mit nichtdeutscher Herkunftssprache und geringen Deutschkenntnissen an allgemein bildenden und beruflichen Schulen vom 31. Mai 2017 ermöglicht die Einrichtung von Vorbereitungsklassen und -kursen für Schülerinnen und Schüler mit Sprachförderbedarf. Grundsätzlich besuchen Kinder und Jugendliche mit nichtdeutscher Herkunftssprache und geringen Deutschkenntnissen im Bereich der allgemein bildenden Schulen die ihrem Alter und ihrer Leistung entsprechende Klasse der in Betracht kommenden Schulart. Sofern dies aufgrund mangelnder Kenntnisse der deutschen Sprache nicht möglich ist, nehmen diese Schülerinnen und Schüler an besonderen Sprachfördermaßnahmen, etwa der Besuch einer Vorbereitungsklasse oder eines Vorbereitungskurses, teil. Ausgangspunkt für die Arbeit in Vorbereitungsklassen sind individuelle, altersstufengemäße Sprachstandserhebungen. Die Einbeziehung der Eltern und die kontinuierliche Förderung werden als wichtige Gelingensfaktoren bei der Vermittlung von Sprachkenntnissen betrachtet.

Weiterführende Links

Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Grundsätze zum Unterricht für Kinder und Jugendliche mit nichtdeutscher Herkunftssprache und geringen Deutschkenntnissen an allgemein bildenden und beruflichen Schulen

„Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfe“(HSL)

Ergänzend zu den schulischen Sprachfördermaßnahmen beteiligt sich die Landesregierung finanziell an der von rund 400 freien und kommunalen Trägern organisierten Sprachförderung. Die so genannte schulbegleitende "Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfe" (HSL) ist für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an zusätzlicher Sprachförderung, insbesondere mit Migrationshintergrund. Dabei werden den Kindern nicht nur sprachliche Fähigkeiten vermittelt. Darüber hinaus werden weitere Kompetenzen entwickelt und gefördert, um den Anforderungen in allen Lebensbereichen gewachsen zu sein.

Das Kultusministerium fördert die Fortbildung der in schulbegleitenden Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfe tätigen Sprachförderkräften.

Weiterführende Links

L-Bank HSL - Förderrichtlinien und Unterlagen zum Förderverfahren

PTZ Stuttgart_HSL

Muttersprachlicher Zusatzunterricht

Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund verfügen mit den Sprachkenntnissen in ihren Herkunftssprachen über zusätzliche und förderungswürdige Kompetenzen. Die Beherrschung mehrerer Sprachen ist unter dem Aspekt des Fremdsprachenlernens und der Berufsqualifizierung in einem zusammenwachsenden Europa und bei weltweit zunehmender Verflechtung für jeden Einzelnen wichtig und stellt eine Bereicherung dar.

Das Land Baden-Württemberg fördert auf Grundlage der Richtlinie des Rates 77/486/EWG über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern den muttersprachlichen Zusatzunterricht. Die Rahmenbedingungen für den muttersprachlichen Zusatzunterricht in Baden-Württemberg sind in der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Grundsätze zum Unterricht für Kinder und Jugendliche mit nichtdeutscher Herkunftssprache und geringen Deutschkenntnissen an allgemein bildenden und beruflichen Schulen festgelegt. Danach findet der muttersprachliche Zusatzunterricht in der Form des sogenannten Konsulatsmodells statt, d. h. die inhaltliche und organisatorische Ausgestaltung liegt in der alleinigen Verantwortung der Herkunftsländer und unterliegt nicht der staatlichen Schulaufsicht. Derzeit wird muttersprachlicher Zusatzunterricht von 14 Herkunftsländern angeboten: Bosnien-Herzegowina, Griechenland, Italien, Kosovo, Kroatien, Makedonien, Polen, Portugal, Serbien, Slowenien, Spanien, Türkei, Tunesien und Ungarn. Der Besuch des muttersprachlichen Zusatzunterrichts bzw. Zertifizierungsangebote der Konsulate zur Herkunftssprache können im Schulzeugnis oder im Lernentwicklungsbericht dokumentiert werden.

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