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Der Beitrag der Musik zur Bildung

Künstlerisches Gestalten und musikalischer Ausdruck ist für viele zu einem Grundbedürfnis ihres Lebens geworden. Die Identifikation mit Kultur und die Entwicklung neuer Impulse ist für eine moderne, hochentwickelte Gesellschaft ist von unschätzbarem Wert. Deshalb ist es wichtig, Kinder und Jugendliche frühzeitig durch eine fundierte kulturelle Erziehung zu fördern.

Der aktive Umgang mit Musik spielt, neben wichtigen individuellen Aspekten wie die Förderung von Selbstvertrauen, Identitätsfindung, sozialem Verhalten, Wertvorstellungen, geistiger Reife und schöpferischer Kräfte, gerade im gesellschaftlichen Bereich eine wesentliche Rolle. Gemeinsames Musizieren wirkt vertrauensbildend und fördert die Integrations- und Kommunikationsfähigkeit, Toleranz und Sozialverhalten. Dies gilt sowohl für die Familie als auch für gesellschaftliche Gruppen.

Musik bietet einer konsumorientierten Freizeitgesellschaft Sinn und eigenes Tun. Bei fast allen Jugendlichen haben innerhalb ihrer Freizeitaktivitäten das Zusammensein mit Freunden und das Hören von Musik oberste Priorität. Durch die ganzheitliche Ansprache der Persönlichkeit kommt dem Umgang mit Musik ein besonderer Erholungswert zu. Pädagogische Priorität hat die Vermittlung eines humanen Menschenbildes, das Bewusstsein über die eigene kulturelle Geschichte hilft den Blick für kulturelle Werte zu schärfen. Musik ist Teil des Kulturlebens in Gemeinden, Städten und im Land. In Anbetracht der großen Bedeutung für den einzelnen und die Gesellschaft und aus Verantwortung für die musikalische Bildung der Kinder und Jugendlichen ist eine vertrauensvolle und produktive Zusammenarbeit der verschiedenen am Musikleben Beteiligten unverzichtbar.

Rund 1.6 Millionen Menschen, das sind 17,2 Prozent der Bevölkerung, sind aktiv in Musikvereinen engagiert, lernen ein Instrument, sind in Musikberufen tätig oder nehmen in anderer Weise ausübend oder fördernd am Musikleben teil. Drei Millionen Menschen, etwa ein Drittel der Bevölkerung, haben die Musik zu einem festen Bestandteil ihres Lebens gemacht und besuchen regelmäßig Theateraufführungen, Sinfoniekonzerte, Volksmusik, Jazz-, Pop-, Rockveranstaltungen oder geistliche Konzerte. Knapp 30.000 Beschäftigte leben in Baden-Württemberg vom Arbeitsmarkt Musik. Diese Zahlen geben eine Vorstellung davon, welche Vielfalt an musikalischen Aktivitäten sich in Baden-Württemberg entwickelt hat.

Die Spannbreite, in der das alles geschieht, reicht von der kleinen Gruppe, die sich lediglich zum gemeinsamen Singen und Musizieren zusammenfindet, über den Musikunterricht in allen Schulen und die zahlreichen Chorvereinigungen bis hin zu Spitzenorchestern und namhaften Solisten von Weltrang. Zum Zuständigkeitsbereich des Kultusministeriums gehören die Schulmusik, die Musikschulen sowie alle Kooperationen mit der Laien- und Kirchenmusik, dem Südwestrundfunk, den Opernhäusern und professionellen Klangkörpern und Musikveranstaltern. Ungeachtet der Eigenständigkeit der einzelnen Institutionen und Kultureinrichtungen besteht ein gemeinsamer Auftrag. Sie haben alle Verantwortung für die musikalische Bildung der Kinder und Jugendlichen im Lande.

Musikschulen

Das Land fördert die Musikschulen in Höhe von mindestens zehn Prozent der Kosten des pädagogischen Personals.
Diese Mindestförderung ist durch das Jugendbildungsgesetz garantiert. Der Umfang der Förderung betrug 2010 rund 16.62 Millionen Euro
Im Jahr 2010 wurden die 236 vom Land geförderten Musikschulen von rund 209.780 (vgl. 2008: 196.000) Musikschülerinnen und -schülern besucht
Die Zahl der Lehrkräfte lag bei 8.449 davon etwa 4.200 in einem hauptberuflichen Anstellungsverhältnis, das heißt mit einem Deputat von mindestens 50 Prozent.

Mit einem Jahresumsatz von knapp 201.1 Mio. Euro (vgl. 2007: 187.6 Mio. Euro) stellen die Musikschulen eindrücklich unter Beweis, dass sie im Lande nicht nur kulturpolitisch, sondern auch als Wirtschaftsfaktor eine nachhaltige Bedeutung haben.

Besonders hervorzuheben ist das sehr große bürgerschaftliche Engagement, das mit einem Entgeltanteil der Eltern an der Finanzierung von ca. 52,9 Prozent zu Buche schlägt. Die Städte und Gemeinden haben 33,4 Prozent der Kosten getragen, die Landkreise 1,7 Prozent, auf den Landesjugendplan entfielen im Jahr 2010 8,2 Prozent, was zehn Prozent der Personalkosten entspricht. Sonstige Förderer (wie Spenden, Sponsoring) waren mit rund 3,8 Prozent an den Kosten beteiligt.

Die Bewilligung erfolgt im Wege der öffentlichen Beleihung seit einigen Jahren durch den Landesverband der Musikschulen Baden-Württembergs e.V. und das Regierungspräsidium Stuttgart.