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Inklusive Bildungsangebote

Schulische Bildung von jungen Menschen mit Behinderung
Miteinander in der Vielfalt - Vielfalt im Miteinander

Die schulische Bildung von jungen Menschen mit Behinderung ist Aufgabe aller Schulen. Die Frage der bestmöglichen Realisierung ist mit Blick auf jedes Kind und jeden Jugendlichen immer wieder neu zu klären. Um solche Klärungsprozesse noch stärker als bisher in einer Verantwortungsgemeinschaft von allgemeinen Schulen und Sonderschulen sowie der Betroffenen selbst zu gestalten, hat ein Expertenrat Empfehlungen zur Weiterentwicklung des System der schulischen Bildung von jungen Menschen mit Behinderungen, Beeinträchtigungen, Benachteiligungen und chronischen Erkrankungen vorgelegt. Diese Empfehlungen zielen im Kern darauf ab, passgenaue Lösungen für den Einzelnen zu entwickeln, die Partner und die Betroffenen umfassend zu beteiligen und den zieldifferenten Unterricht im Schulgesetz zu verankern.

Nach Abschluss der politischen Erörterungen hat der Ministerrat am 3. Mai 2010 dem im Zusammenhang mit den Empfehlungen des Expertenrats erstellten Umsetzungskonzept zugestimmt. Dieses Konzept sieht vor, dass auf Ebene aller Staatlichen Schulämter ab dem Schuljahr 2011/2012 die bereits heute bestehenden Möglichkeiten des gemeinsamen Unterrichts ausgebaut und verstärkt inklusive Bildungsangebote realisiert werden. In fünf Schwerpunktregionen werden systematisch Erkenntnisse gesammelt und dokumentiert. Als Schwerpunktregionen wurden die Staatlichen Schulämter Stuttgart, Mannheim, Freiburg, Konstanz und Biberach ausgewählt.

Über die Lernortfrage bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderung, Benachteiligung oder chronischer Erkrankung wird unter Berücksichtigung des Wohls des Kindes im Rahmen von Bildungswegekonferenzen unter Mitwirkung der Eltern entschieden. In der Bildungswegekonferenz, deren Zusammensetzung sich nach den Gegebenheiten des Einzelfalls richtet, werden in gemeinsamer Beratung mit den Eltern und den Kostenträgern verschiedene Bildungswege für jede Schülerin bzw. jeden Schüler entwickelt. Leitziel ist hierbei der elterliche Erziehungsplan.

Die Schulverwaltung übernimmt grundsätzlich das Entscheidungsergebnis der Eltern, es sei denn, dass die Eltern trotz der Vorschläge der Bildungswegekonferenz eine Lösungsform wollen, die nicht realisierbar ist, weil zwingende Gründe entgegenstehen, die im Bildungsrecht des Kindes oder dem Bildungsrecht beteiligter anderer Kinder liegen oder weil sie mit einem unbilligen Kostenaufwand bzw. einem unverhältnismäßigen Mehraufwand verbunden wäre.

Die Regierungspräsidien, das Kultusministerium und der Expertenrat werden diesen Entwicklungsprozess begleiten. Die Erkenntnisse aus dieser gemeinsamen Arbeit bilden dann die Grundlage für eine Schulgesetzänderung, die zum Schuljahr 2013/2014 in Kraft treten soll.

Informationen zu dem Thema:


  1. Das Themenheft "Sonderpädagogische Förderung in Baden-Württemberg" bietet auf der Grundlage von Daten einen Überblick über die Struktur, die Entwicklung und den Ausbaustand sonderpädagogischer Beratungs-, Unterstützungs- und Bildungsangebote.
  1. Empfehlungen des Expertenrates " Schulische Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen, Beeinträchtigungen, Benachteiligungen oder chronischen Erkrankungen und einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Beratungs-, Unterstützungs- und Bildungsangebot in Baden-Württemberg
  1. Pressemitteilung vom 18. Februar 2010

  2. Pressemitteilung vom 25. März 2010 
  1. Schreiben vom 24. März 2010
  1. Linkliste zu inklusiven Bildungsangeboten
  1. Ansprechpersonen