Betriebs- oder Sozialpraktikum
Alle Bewerberinnen und Bewerber, die ab 2006 zu dem jeweils im Januar beginnenden 18-monatigen Vorbereitungsdienst für das gymnasiale Lehramt zugelassen werden wollen, müssen ein vierwöchiges Betriebs- oder Sozialpraktikum ableisten. Die Anforderungen an das Praktikum sind im
Merkblatt über das Betriebs- und Sozialpraktikum dargestellt.
Für die Ausbildung im Fach Sport ist anstelle eines Betriebs- oder Sozialpraktikums ein Vereinspraktikum erforderlich. Weitere Informationen entnehmen Sie diesem
Informationsblatt.

