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Fachschulen

Die ein- und zweijährigen Fachschulen bieten für Berufstätige mit abgeschlossener Berufsausbildung die Möglichkeit, sich auf eine Tätigkeit im mittleren Management vorzubereiten oder sich für die berufliche Selbständigkeit zu qualifizieren. Dazu werden die in der Berufsausbildung und im Beruf erworbenen Qualifikationen vertieft und erweitert. Der Besuch der Fachschule ist über BAföG oder das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) förderungsfähig. Seit 2006 besteht für Absolventen/innen der Fachschulen zudem die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen ein Hochschulstudium aufzunehmen.

Fachschulen für Technik und Gestaltung

Bei den 2-jährigen Fachschulen gibt es im gewerblich-technischen Bereich die Fachschulen für Technik und für Gestaltung. Zugangsvoraussetzung ist eine für die angestrebte Fachrichtung einschlägige Berufsausbildung und eine anschließende einschlägige Berufstätigkeit. Während der Ausbildung muss in der Fachstufe eine eigenständige Projektarbeit angefertigt und präsentiert werden. Damit werden weit über die Berufsausbildung hinausgehende fachliche Qualifikationen erworben, die bei der Wirtschaft große Akzeptanz finden. Mit bestandener Abschlussprüfung erwerben die Absolventen/innen der Fachschule für Technik und für Gestaltung die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte/r Techniker/in" bzw. "Staatlich geprüfte/r Gestalter/in". Zusammen mit dem Abschluss wird auch die Fachhochschulreife erworben. Weiterhin steht auch der Weg in die Selbstständigkeit offen, sofern die gegebenen gesetzlichen Regelungen erfüllt werden. An zahlreichen Fachschulen wird der Unterricht auch in Teilzeitform angeboten, so dass die Fachschule neben der beruflichen Tätigkeit besucht werden kann.

Fachschulen für Wirtschaft

Die zweijährige Fachschule für Wirtschaft ist in die drei Fachrichtungen Betriebswirtschaft und Unternehmensmanagement, Wirtschaftsinformatik und Hotel- und Gaststättengewerbe gegliedert. Die Ausbildung an den Fachschulen für Wirtschaft befähigt die Absolventen/innen, als gehobene Fachkräfte leitende Tätigkeiten kaufmännischer Prägung in Wirtschaft und Verwaltung selbstständig und verantwortlich wahrzunehmen. Die Vermittlung kaufmännischer Qualifikationen und profilbezogener Kenntnisse bildet den Schwerpunkt der Ausbildung. Während der Ausbildung muss eine Betriebswirtarbeit angefertigt und präsentiert werden. Zugangsvoraussetzung ist eine für die angestrebte Fachrichtung einschlägige Berufsausbildung, der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand sowie eine einschlägige berufliche Tätigkeit von in der Regel mindestens zwei Jahren (bei Bewerbern mit Hochschulreife oder Fachhochschulreife mindestens einem Jahr). Mit bestandener Abschlussprüfung erwerben die Absolventen/innen der Fachschule für Wirtschaft den Abschluss "Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in" sowie die Fachhochschulreife (in der Fachrichtung Hotel- und Gaststättengewerbe ist der Besuch des Zusatzprogramms zum Erwerb der Fachhochschulreife und der erfolgreiche Abschluss der Zusatzprüfung notwendig).

Meisterschulen

Lehrling - Gesell/e/in - Meister/in, das ist nach wie vor der klassische Bildungsgang im Handwerk. Die Meisterprüfung mit ihren vier Teilen - dem fachpraktischen, dem fachtheoretischen, dem wirtschaftlichen und rechtlichen sowie dem berufs- und arbeitspädagogischen Teil - ist ein gut abgestimmtes und bewährtes Programm. Eine große Chance der Meisterausbildung liegt in der Möglichkeit, sich selbstständig zu machen. Die Meisterschule dauert in der Regel ein Jahr, im Teilzeitunterricht entsprechend länger. Voraussetzung für die Aufnahme ist eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung und eine einschlägige Berufstätigkeit. Die Meisterprüfung selbst wird vor dem zuständigen Meisterprüfungsausschuss der Handwerkskammer, der Industrie- und Handelskammer beziehungsweise des Regierungspräsidiums abgelegt.

Akademien

Die Akademien für Betriebsmanagement im Handwerk vermitteln in zwei Jahren die Vorbereitung auf die Meisterprüfung und darüber hinaus weitergehende Qualifikationen im technischen und vor allem auch betriebswirtschaftlichen Bereich. Voraussetzung ist eine einschlägige Berufstätigkeit von in der Regel mindestens zwei Jahren. In allen Fachrichtungen ist es möglich, nach bestandener Meisterprüfung ins zweite Jahr der Akademie für Betriebsmanagement im Handwerk einzusteigen. Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung wird die Fachhochschulreife zuerkannt.

Fachschule für Weiterbildung in der Pflege

Die zweijährige Fachschule für Weiterbildung in der Pflege in Teilzeitform (mit Zusatzqualifikation Fachhochschulreife) wird mit den Schwerpunkten Leitung einer Pflege- und Funktionseinheit bzw. Gerontopsychiatrie angeboten. Zugangsvoraussetzungen sind eine abgeschlossene Berufsausbildung als Altenpfleger/in, Kranken- und Gesundheitspfleger/in, Kinderkrankenschwester/-pfleger oder Heilerziehungspfleger/in sowie eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens zwei Jahren. Zudem sind während der Weiterbildung insgesamt mindestens 400 Stunden ausbildungsbezogener Praxis abzuleisten. Mit bestandener Abschlussprüfung erwerben die Absolventinnen und Absolventen die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte Fachkraft zur Leitung einer Pflege- und Funktionseinheit" oder "Staatlich geprüfte Fachkraft für Gerontopsychiatrie". Daneben kann durch Besuch eines Zusatzprogrammes und den erfolgreichen Abschluss einer Zusatzprüfung die Fachhochschulreife erworben werden.

Fachschule für Organisation und Führung

Die Weiterbildung in der zweijährigen Fachschule für Organisation und Führung in Teilzeitform dient der Qualifizierung einschlägiger Fachkräfte zur Wahrnehmung leitender Aufgaben vor allem in sozialpädagogischen Einrichtungen. Nach erfolgreichem Abschluss der gesamten Weiterbildung wird die Berufsbezeichnung "staatlich geprüfter Fachwirt für Organisation und Führung Schwerpunkt "Sozialwesen" erworben. Zugangsvoraussetzungen sind neben einem einschlägigen Berufsabschluss eine in der Regel zweijährige einschlägige Berufstätigkeit. Bewerber mit Fachhochschulreife oder Hochschulreife müssen eine mindestens einjährige einschlägige Berufstätigkeit nachweisen.

Ansprechpartner im Kultusministerium

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