Maßgebliche Prüfungen
Nachweis der fachwissenschaftlichen Kenntnisse
Im Vorbereitungsdienst werden allein die für den Lehrerberuf notwendigen pädagogischen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt. Es muss davon ausgegangen werden können, dass die fachwissenschaftlichen Kenntnisse für die angestrebte Lehrbefähigung im für den Beruf als Lehrer notwendigen Umfang vorhanden sind. Nachweis dafür sind die studierten Inhalte und die universitäre Abschlussprüfung. Die Gleichwertigkeit mit einer ersten Staatsprüfung für ein Lehramt muss durch das Regierungspräsidium Tübingen festgestellt werden.
Für Bewerber und Bewerberinnen mit einer universitären oder einer gleichgestellten Abschlussprüfung, die keine erste Lehramtsprüfung ist, ist der Vorbereitungsdienst nur bei Bedarf und für einzelne Fächer nur im Rahmen der vorhandenen Ausbildungsmöglichkeiten geöffnet. Die jeweils aktuelle Bedarfslage können Sie bei den Regierungspräsidien erfragen.
Eine tabellarische Übersicht über Seitenenstiegsmöglichkeiten in den Vorbereitungsdienst finden Sie hier. Ein Seiteneinstieg für darin nicht als einschlägig oder affin bezeichnete Fachrichtungen bzw. Fächer ist derzeit nicht vorgesehen.
Soweit z.B. mit dem Abschluss eines akkreditierten Bachelor/Masterstudiengangs im ingenieurwissenschaftlichen Bereich Inhalte nachgewiesen werden, die vergleichbar sind mit denjenigen der herkömmlichen Universitätsstudiengänge, kann die Anerkennung für das Lehramt ebenfalls geprüft werden.
Anerkennung der Gleichwertigkeit eines universitären Hochschulabschlusses
Alle außerhalb von Baden-Württemberg abgelegten Universitätsprüfungen sowie alle innerhalb von Baden-Württemberg abgelegten universitären oder einer gleichgestellten Abschlussprüfungen, die kein Abschluss für das Lehramt sind, müssen durch das Regierungspräsidium Tübingen, Abteilung 7 - Schule und Bildung-, z. Hd. Frau Haid-Rahn, Postfach 2666, 72016 Tübingen, (zentral zuständig für Anerkennung von Prüfungen für den Vorbereitungsdienst an beruflichen Schulen in Baden-Württemberg) hinsichtlich ihrer Gleichwertigkeit mit einer in Baden-Württemberg abgelegten ersten Staatsprüfung anerkannt sein.
Für die Prüfung, ob Ihre Prüfung einer in Baden-Württemberg abgelegten ersten Staatsprüfung gleichwertig ist, benötigt das Regierungspräsidium Tübingen frühzeitig neben dem wissenschaftlichen Abschluss- und Zwischenprüfungszeugnis auch Unterlagen, die den Umfang der Studienleistungen belegen (z. B. Studienbuch, Scheine, von den jeweiligen Universitäten bestätigte tabellarische Aufstellungen über die Studieninhalte und die dafür aufgewendeten Semesterwochenstunden). Bitte fügen Sie diese Unterlagen Ihrer Bewerbung um Zulassung bei, damit das Anerkennungsverfahren trotz der sehr großen Antragszahlen zügig durchgeführt werden kann. Das Regierungspräsidium, bei dem Sie sich bewerben, wird das Notwendige wegen der Prüfungsanerkennung veranlassen.
Nachzuweisen ist bei Studiengängen mit allgemeinbildenden Fächern für diese jeweils die Hauptfachprüfung. Eine Übersicht über die möglichen Fächer, ausgeschlossene Kombinationen sowie über die inhaltlichen fachwissenschaftlichen Anforderungen finden Sie weiter unten bei den allgemein bildenden Fächern.
Kolloquium
Wurde die maßgebende Prüfung oder Teile derselben mehr als vier Jahre vor dem Zulassungstermin abgelegt, so wird die Zulassung von einer Überprüfung (Kolloquium) abhängig gemacht, in der nachgewiesen wird, dass die für eine erfolgreiche Ableistung des Vorbereitungsdienstes erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten noch vorliegen. Soweit eine zwischen Studienabschluss und Bewerbung für den Vorbereitungsdienst ausgeübte Tätigkeit oder Aus- und Weiterbildung erkennen lässt, dass die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten noch vorliegen, kann auf entsprechenden Antrag auf eine Überprüfung verzichtet werden. Dazu ist es notwendig, dass etwaige Berufstätigkeiten zwischen dem Universitätsabschluss und dem Zulassungstermin lückenlos durch Arbeitszeugnisse o. ä. nachgewiesen werden.
Die Entscheidung, ob in diesem Fall ein Kolloquium abgelegt werden muss, trifft das Regierungspräsidium, bei dem Sie sich beworben haben.
Weiterhin kann das Regierungspräsidium Tübingen die Anerkennung einer für die Zulassung für den Vorbereitungsdienst maßgeblichen Universitätsprüfung von einem Kolloquium zum Nachweis der fachwissenschaftlichen Kenntnisse und Fähigkeiten abhängig machen, wenn die abgelegte Prüfung deren Vorliegen im Vergleich zu einer baden-württembergischen einschlägigen Lehramtsprüfung nicht ohne weiteres erkennen lässt.
Die Organisation und Durchführung der Kolloquien liegt in der Zuständigkeit der Staatlichen Seminare für Didaktik und Lehrerbildung (Berufliche Schulen), das von Ihrer Bewerbung her auch später für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst zuständig wäre. Allgemeine Informationen zu den Inhalten des Kolloquiums erhalten Sie hier.
Die Einladung zur Kolloquiumsprüfung erfolgt im Normalfall per E-Mail und nur im Ausnahmefall auf dem Postweg. Es ist deshalb sicher zu stellen, dass alle Informationen Sie erreichen und Einladungen schnell bestätigt werden. Im Interesse aller Bewerber/-innen und eines zügigen Ablaufs des Verfahrens können nur kurze Fristen für die Rückmeldung gewährt werden.
Universitätsabschlüsse für alle Schultypen der beruflichen Schulen
Die Zulassung für allgemein bildende Unterrichtsfächer ist (bei Universitätsdiplomen bei Bedarf nach Einzelfallprüfung durch das Regierungspräsidium Tübingen und Nachweis von zwei geeigneten Fächern) dann möglich, wenn Sie einen der folgenden Studiengänge erfolgreich abgeschlossen haben:
Erste Staatsprüfung für das höhere Lehramt in zwei allgemein bildenden Fächern:
Bewerberinnen und Bewerber mit einer Wissenschaftlichen bzw. Ersten Staatsprüfung oder der Künstlerischen Prüfung für das Lehramt an Gymnasien müssen die Hauptfachprüfung in zwei der folgenden Fächer nachweisen:
- Bildende Kunst,
- Biologie,
- Chemie,
- Deutsch,
- Englisch,
- Evangelische Theologie,
- Französisch,
- Geographie,
- Geschichte,
- Informatik,
- Italienisch,
- Jüdische Religionslehre,
- Katholische Theologie,
- Mathematik,
- Musik,
- Philosophie/Ethik,
- Physik,
- Politikwissenschaft,
- Russisch,
- Spanisch und
- Sport.
Die Kombination von Katholischer oder Evangelischer Theologie oder Jüdischer Religions-lehre oder Philosphie/Ethik miteinander ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen sind die Kombinationen Bildende Kunst mit Musik sowie Geschichte mit Politikwissenschaft.
Die notwendigen Inhalte der genannten Fächer richten sich nach den Hauptfachanforderungen aus Anlage A der wissenschaftlichen Prüfungsordnung für Gymnasien. Wenn das von Ihnen studierte allgemein bildende Fach nicht aufgeführt ist, nehmen Sie bitte frühzeitig mit dem Regierungspräsidium Tübingen Kontakt auf, um die Frage der Anerkennbarkeit zu klären. Als Besonderheit ist zu beachten, dass die studierten Fächer Geschichte oder Gemeinschaftskunde (bzw. Politik) im beruflichen Schulwesen in das Verbundfach Geschichte mit Gemeinschaftskunde führen.
Universitäre oder eine gleichgestellte Abschlussprüfung, Universitätsdiplom in den Fächern:
- Informatik mit einer verbalen Abschlussnote von mindestens "gut",
- Physik mit einer verbalen Abschlussnote von mindestens "gut",
Ein Seiteneinstieg in Biologie ist derzeit und voraussichtlich in absehbarer Zeit nicht möglich.
Universitätsabschlüsse für einzelne Schultypen der beruflichen Schulen
Für Absolventen/innen der unten stehenden universitären oder gleichgestellten Abschlussprüfungen ist die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für berufsfeldbezogene Unterrichtsbereiche/-fächer für einen der nachstehenden Schultypen möglich:
- gewerbliche Schulen,
- kaufmännische Schulen,
- hauswirtschaftliche, landwirtschaftliche, sozialpädagogische und sozialpflegerische Schulen.
Eine wesentliche Voraussetzung für den Seiteneinstieg ist ein universitärer Diplom-Abschluss oder ein universitärer Master-Abschluss, der konsekutiv (d. h. inhaltlich auf dem Bachelor-Abschluss aufbauend) sein muss. Ein Master-Abschluss einer Fachhochschule bzw. Dualen Hochschule kann als gleichwertig anerkannt werden, wenn er zu einem Zeitpunkt erworben wurde, zu dem der Studiengang bereits akkreditiert war. Zusätzlich zu einer der unter Nr. 1 genannten Fachrichtungen müssen ausreichend Studienleistungen in einem zweiten geeigneten Fach oder weiteren geeigneten Fachrichtung vorhanden sein. Dieses wird in jedem Einzelfall geprüft. Für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das höhere Lehramt an beruflichen Schulen wird folgender Studienumfang (in "LP" = Leistungspunkten nach ECTS) vorausgesetzt:
- Erstfach: mindestens 92 LP,
- Zweitfach -nicht affin-: mindestens 63 LP,
- Zweitfach - affin-: mindestens 45 bis 55 LP.
Darüber hinaus ist eine auf die berufliche Fachrichtung bezogene fachpraktische Tätigkeit erforderlich. Sie beträgt grundsätzlich 52 Wochen.
Gewerbliche Schulen
Zum Vorbereitungsdienst werden neben Bewerber/innen mit einer entsprechenden Ersten Lehramtsprüfung auch Universitätsabsolventen/innen der Studiengänge
- Technikpädagogik oder
- Gewerbelehrer mit einem Universitäts-Diplom oder einem Masterabschluss
zugelassen.
Auch Bewerber/innen mit einer universitären oder einer gleichgestellten Abschlussprüfung können bei Bedarf zugelassen werden, wenn mit dem Studium hinreichende Studienleistungen für zwei Unterrichtsbereiche/-fächer nachgewiesen werden.
Soweit z.B. mit dem Abschluss eines akkreditierten Bachelor/Masterstudiengangs im ingenieurwissenschaftlichen Bereich Inhalte nachgewiesen werden, die vergleichbar sind mit denjenigen der herkömmlichen Universitätsstudiengänge, kann die Anerkennung für das Lehramt ebenfalls geprüft werden.
In folgenden Bereichen besteht zur Zeit ein erhöhter Bedarf:
- Biotechnologie, wenn als 2. Fach Chemie oder Physik möglich ist, mit einer verbalen Abschlussnote von mindestens "gut",
- Elektrotechnik oder affine Fachrichtung mit einer verbalen Abschlussnote von mindestens "gut",
- Farbtechnik- und Raumgestaltung mit einer verbalen Abschlussnote von mindestens "gut ",
- Gestaltung, Grafik, Design mit einer verbalen Abschlussnote von mindestens "gut",
- Holztechnik mit einer verbalen Abschlussnote von mindestens "gut",
- Informatik mit einer verbalen Abschlussnote von mindestens "gut",
- Maschinenbau (Fertigungs-, Metallbau- und Fahrzeugtechnik) mit einer verbalen Abschlussnote von mindestens "gut" ,
- Medientechnik mit einer verbalen Abschlussnote von mindestens "gut",
- Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik mit einer verbalen Abschlussnote von mindestens "gut".
Ein Seiteneinstieg ist weiter bei Bedarf und nach Einzelfallprüfung möglich in Bereichen, in denen kein Lehramtsstudium in Baden-Württemberg angeboten wird. Dies sind u.a. die Bereiche
- Medizin mit einer verbalen Abschlussnote von mindestens "gut",
- Pharmazie mit einer verbalen Abschlussnote von mindestens "gut",
- Zahnmedizin mit einer verbalen Abschlussnote von mindestens "gut".
Ein Seiteneinstieg ist im gesamten Baubereich (Ausnahmen: Holztechnik sowie Farbtechnik und Raumgestaltung) derzeit und voraussichtlich in absehbarer Zeit nicht möglich.
Kaufmännische Schulen
Zum Vorbereitungsdienst werden neben Bewerber/innen mit einer entsprechenden Ersten Lehramtsprüfung auch solche mit einer universitären oder einer gleichgestellten Abschlussprüfung in einer der hier aufgelisteten Fachrichtungen bzw. in einem der genannten Fächer zugelassen:
- Wirtschaftspädagogik (Diplom-Handelslehrer oder Master-Abschluss) der Universitäten Mannheim, Stuttgart-Hohenheim und Konstanz,
- Wirtschaftspädagogik (Diplom-Handelslehrer oder Master-Abschluss) von Hochschulen anderer Bundesländer und der AKAD Lahr nach Einzelfallprüfung,
- Wirtschaftsinformatik mit einer verbalen Abschlussnote von mindestens "gut",
- Betriebswirtschaftslehre nur mit Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik mit einer verbalen Abschlussnote von mindestens "gut". Bei Bedarf findet ab 01.09.2013 für Bewerberinnen und Bewerber mit anderen Schwerpunkten eine Sonderausschreibung an ausgewählten Standorten statt: Weitere Informationen finden Sie hier.
Ein Seiteneinstieg im kaufmännischen Bereich (z.B. für Diplom-Kaufleute ausschließlich in den klassischen Wirtschaftswissenschaften) ist derzeit und voraussichtlich in absehbarer Zeit nicht möglich.
Hauswirtschaftliche, landwirtschaftliche, sozialpädagogische und sozialpflegerische Schulen
Zum Vorbereitungsdienst können bei Bedarf und nach Einzelfallprüfung neben Bewerber/innen mit einer einschlägigen Ersten Lehramtsprüfung auch Absolventen/innen mit einem abgeschlossenen universitären oder gleichgestellten Abschlussprüfungen in folgenden Studienrichtungen zugelassen werden:
- Pflegewissenschaft mit einer verbalen Abschlussnote von mindestens "gut",
- Sozialpädagogik mit einer verbalen Abschlussnote von mindestens "gut".
Ein Seiteneinstieg im agrarwissenschaftlichen Bereich (Unterrichtsbereiche Gartenbau, Landwirtschaft und Forstwissenschaft) ist derzeit und voraussichtlich in absehbarer Zeit nicht möglich. Das gilt auch in sehr stark affinen Bereichen (z. B. Biologie).

