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"Fördern von Anfang an"

Vortrag: Intensive Sprachförderung im Kindergarten (ISK)

Freitag, 25. Februar 2011, von 14.30 bis 15.15 Uhr, am Landesstand

Die Sprachförderung im Kindergarten ist einer der zentralen Bausteine der frühkindlichen Bildung in Baden-Württemberg. Sie wird mittel- und langfristig dazu beitragen, den Zusammenhang zwischen Herkunft und Bildungserfolg zu lockern. Sprachförderung ist ein zentrales Mittel, um jungen Menschen spätere Bildungserfolge zu ermöglichen. Wie aus vielen Untersuchungen bekannt ist, ist die Sprachkompetenz der entscheidende Schlüssel für Erfolg in der Schule. Deshalb ist eine fundierte Sprachförderung eine wichtige Aufgabe bereits in der frühkindlichen Bildung.

Dem entspricht der Orientierungsplan mit der Sprachbildung und Sprachförderung von Anfang an als zentralem Element. Haben Kinder zusätzlichen Sprachförderbedarf, kann der Kindergartenträger für Kinder ab drei Jahren im Rahmen der Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfen, abgekürzt HSL-Maßnahmen, Zuschüsse für die Sprachförderung vom Land erhalten.

Darüber hinaus hat das Land zum Kindergartenjahr 2010/2011 die Finanzierung und konzeptionelle Weiterentwicklung der intensiven Sprachförderung für Kindergartenkinder übernommen, die bei der Einschulungsuntersuchung noch Sprachprobleme aufweisen. Bisher wurde für diese Kinder die Sprachförderung im Kindergarten von der Baden-Württemberg Stiftung mit dem Programm "Sag mal was" unterstützt. Mit der "Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über Zuwendungen zu intensiver Sprachförderung im Kindergarten (ISK-Richtlinie)" vom 12. Mai 2010 sind im Vergleich zum bisherigen Programm "Sag mal was" nun modifizierte Förderrichtlinien in Kraft getreten. Es wird kleinere Fördergruppen, ab zwei und bis maximal zehn Kinder, geben können. Darüber hinaus ermöglichen die neuen Förderrichtlinien ein schlankes Antragsverfahren sowie die Aufnahme von Kindern mit Förderbedarf, die noch keine Einschulungsuntersuchung durchlaufen haben. Außerdem ist es durch eine entsprechende Öffnungsklausel in der neuen Förderrichtlinie möglich, weitere und auch jüngere Kinder mit Sprachförderbedarf in eine bestehende Fördergruppe einzubeziehen. Allerdings sind diese nicht zuschussrelevant. Die finanzielle Förderung pro Gruppe zwischen 2.000 und 2.400 Euro, der zeitliche Förderumfang von 120 Zeitstunden sowie eine zusätzliche Zuwendung bei aktiver Elternbeteiligung bleiben erhalten.

Das Land stellt ab dem Kindergartenjahr 2010/2011 für die Sprachförderung einschließlich Fortbildung zehn Millionen Euro bereit. Mit dem schlanken Antrags- und Bewilligungsverfahren über die L-Bank Baden-Württemberg sorgt das Land für ein zügiges Verfahren ohne viel Bürokratie. Mit der Übernahme der Finanzierung der Sprachförderung von Kindern im Kindergarten unterstreicht die Landesregierung ihren bildungspolitischen Leitsatz: "Besser früh investieren statt spät reparieren" deutlich.

Die ISK-Richtlinie, Antragsformulare sowie alle weiteren Dokumente stehen unter der Internetadresse www.sprachfoerderung-bw.de zum Herunterladen zur Verfügung. Hier finden sich auch weitere Informationen sowie Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.