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Infodienst Eltern 88 / Elterngremien informieren

Erinnerung: Neuwahlen zum Landeselternbeirat in 2017

Der Landeselternbeirat ist nach § 60 Schulgesetz die gewählte Vertretung der Eltern auf Landesebene. Er berät das Kultusministerium in allen Schulfragen, formuliert eigenständige bildungspolitische Stellungnahmen und informiert die Eltern über wichtige Entwicklungen im Schulwesen.

Die Amtszeit des amtierenden 17. Landeselternbeirats endet am 31. März 2017.

Die Neuwahlen zum 18. Landeselternbeirat finden statt:

  • Für den Regierungsbezirk Freiburg am 28. Januar 2017 in Offenburg (Kaufmännische Schulen Bauteil A);
  • Für den Regierungsbezirk Tübingen am 4. Februar 2017 in Reutlingen (Eichendorff Realschule);
  • Für den Regierungsbezirk Karlsruhe am 11. Februar 2017 in Mannheim (Helene-Lange-Schule, Fröbelseminar);
  • Für den Regierungsbezirk Stuttgart am 18. Februar 2017 in Stuttgart (Werner-Siemens-Schule).

Wahlberechtigt sind die/der Elternbeiratsvorsitzende. Im Verhinderungsfall sind die Stellvertreterin/ der Stellvertreter aktiv wahlberechtigt.

Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechts ist eine Bescheinigung, die von der Schule ausgestellt wird. Den Schulleitungen geht dazu noch ein gesondertes Schreiben mit näheren Angaben und der Einladung an die Elternbeiratsvorsitzenden zu.

Die Aufstellung der Kandidaten erfolgt am Tag der Wahl. Nach einer Vorstellungsrunde werden das Mitglied und ein/e erste/r und zweite/r Stellvertreterin beziehungsweise Stellvertreter gewählt.

Der Landeselternbeirat hat das Verfahren und die Formulare auf seiner Homepage dargestellt:

www.leb-bw.de

Für das Kultusministerium ist der Landeselternbeirat ein sehr wichtiges Beratungsgremium. Deshalb bittet es alle betroffenen Eltern um die Ausübung ihres Wahlrechts.

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