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FAQ

FAQ zur Änderung des Schulgesetzes zur schulischen Inklusion

Der baden-württembergische Landtag hat am 15. Juli 2015 die Änderung des Schulgesetzes zur schulischen Inklusion beschlossen. Die Eltern von Kindern mit Behinderung können nun wählen, ob ihr Kind eine allgemeine Schule oder ein sonderpädagogisches Bildungs- und Beratzungszentrum besucht.

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