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Qualitätskonzept

Qualitätskonzept für Schulen ist auf dem Weg 

Mit dem Qualitätskonzept will die Landesregierung die Unterrichtsqualität im Land verbessern.
Die Landesregierung stellt die Weichen, um die Schul- und Unterrichtqualität im Land zu verbessern. Nachdem das Kabinett Mitte Dezember 2018 dem Gesetzentwurf zur Umsetzung des Qualitätskonzepts an Schulen zugestimmt hat, wurde das Gesetz Ende Januar 2019 in den Landtag eingebracht. Die zweite parlamentarische Beratung findet nach derzeitigem Stand Mitte Februar 2019 statt. 

Mit der Gründung des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) und des Instituts für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) schafft Baden-Württemberg die strukturellen Voraussetzungen, um die Qualitätsentwicklung an den Schulen effektiv begleiten und die schulische Qualität auf lange Sicht verbessern zu können. Das Kabinett hat gestern dem Gesetzentwurf zur Umsetzung des Qualitätskonzepts zugestimmt und das Staatsministerium beauftragt, diesen in den Landtag einzubringen. Das Artikelgesetz umfasst mehrere Gesetze, die geändert werden müssen, unter anderem die Errichtungsgesetze für das IBBW und das ZSL, das Landesbeamtengesetz, das Landesbesoldungsgesetz sowie das Schulgesetz. Das Gesetz ist Ende Januar 2019 in erster Lesung in den Landtag eingebracht worden. Die zweite und abschließende Beratung folgt voraussichtlich Mitte Februar, vorbehaltlich der Terminsetzung des Landtags.

„Mit unserem Qualitätskonzept stellen wir die Weichen, um die Schul- und Unterrichtsqualität zu verbessern. Damit beschreiten wir einen Weg, der sicherlich nicht von heute auf morgen zu besseren Ergebnissen im Unterricht führen wird. Mittel- und langfristig ist dieser Weg jedoch der richtige, das belegen die Erfahrungen anderer Länder mit ähnlichen Prozessen eindrücklich“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann.

Anhörung: Verbände begrüßen Zielsetzung des Qualitätskonzepts

Vom 16. Oktober an bis zum 27. November 2018 haben sich zahlreiche Gewerkschaften, Verbände und Beratungsgremien am Anhörungsverfahren beteiligt und zum Entwurf des Artikelgesetzes Stellung genommen. Die Zielsetzung des Entwurfs, die Leistungsfähigkeit und Qualität des Bildungssystems zu verbessern, wurde dabei mehrheitlich begrüßt. In zahlreichen Stellungnahmen wurden allgemeine Fragen, Kommentare und Hinweise zum Qualitätskonzept gemeldet, die das Kultusministerium berücksichtigt hat. Konkretisiert wurde beispielsweise die Rolle der Schulbehörden bei der Schulaufsicht. Durch die Bündelung von Aufgaben und Zuständigkeiten bei Ausbildung, Fortbildung und Beratung in den neuen Institutionen werden die Staatlichen Schulämter und die Regierungspräsidien in der Wahrnehmung ihrer originären schulaufsichtlichen Aufgabe gestärkt.

Schärfung der Rolle der Schulaufsicht

„Für die Schulaufsicht ergibt sich somit eine größere Rollenklarheit durch die Trennung von Aufsicht auf der einen und Fortbildung mit Beratungs- und Unterstützungsleistungen auf der anderen Seite. Die Schulbehörden nehmen gegenüber den Schulen eine Führungsaufgabe wahr und sind die ersten Ansprechpartner für die Schulleitungen“, so Eisenmann. Im Dialog mit den Schulleitungen zeigt die Schulaufsicht, beispielsweise im Rahmen von Statusgesprächen, Problembereiche und Entwicklungsfelder der Schule auf und bespricht mit den Schulleitungen notwendige Maßnahmen und nächste Entwicklungsschritte der Schule.

Verlässliche Daten als Grundlage für die Qualitätsentwicklung

Wichtige Grundlage für diese Statusgespräche sind differenzierte Informationen und Daten, die künftig durch das IBBW zur Verfügung gestellt werden. „Daten haben eine wichtige Bedeutung bei der Qualitätsentwicklung. Deshalb bauen wir eine datengestützte Schulentwicklung auf, um einen systematischen Blick auf unsere Schulen zu erhalten“, so Eisenmann. Kernaufgabe des IBBW wird deshalb der Aufbau eines Bildungsmonitorings sein, das diese datengestützte Qualitätsentwicklung auf allen Ebenen des Bildungssystems unterstützen soll. Dazu hat eine Projektgruppe aktuell die Grundlagen erarbeitet, die dem IBBW als Orientierung zur weiteren Ausarbeitung dienen sollen. Wichtige Impulse erhielt die Projektgruppe dabei durch den wissenschaftlichen Beirat unter Vorsitz von Professor Ulrich Trautwein. Beraten wird das Kultusministerium außerdem durch Norbert Maritzen, ehemals Leiter des Hamburger Instituts für Bildungsmonitoring und Qualitätsentwicklung.

Ministerin Susanne Eisenmann bedankt sich bei allen Mitarbeitern in der Schulverwaltung sowie den Lehrerinnen und Lehrern für ihren Einsatz und ihre tägliche Bereitschaft, an der Ausgestaltung der Bildungspolitik in Baden-Württemberg mit großer Sachkenntnis mitzuarbeiten: „Das bald zu Ende gehende Jahr hat uns alle vor große Aufgaben und Herausforderungen gestellt. Wir haben gemeinsam sehr viel erreicht. Zahlreiche wegweisende Entscheidungen sind gefallen, wichtige Maßnahmen für die Schulen in Baden-Württemberg haben wir zusammen angestoßen. Ich danke allen, die daran mitgearbeitet haben, die Qualität und Leistung in unserem differenzierten Schulsystem deutlich und dauerhaft zu stärken. Dies ist und bleibt unser gemeinsames Anliegen und Bestreben.“

Weiterer Zeitplan

Das parlamentarische Verfahren mit der ersten und zweiten Gesetzeslesung im Januar und Februar wird mit der Verkündung im Gesetzblatt abgeschlossen sein. Der erste Tag des auf die Verkündung im Gesetzblatt folgenden Monats ist dann der Zeitpunkt, zu dem Aufgaben und Personal auf die neuen Einrichtungen übergehen. Die gesamten strukturellen Änderungen werden somit voraussichtlich zum 1. März 2019 umgesetzt. Die Institutionen werden ihre Arbeit sukzessive aufnehmen, der Übergangsprozess wird sich in das Jahr 2019 hinein erstrecken.

Weitere Informationen zum Qualitätskonzept

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