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28.07.2016

Kultusministerium akzeptiert die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg zu den beruflichen Schulen in Müllheim / Bad Krozingen

Erneute Entscheidung des Antrags des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald zeitnah

Das Land Baden-Württemberg wird gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg im Zusammenhang mit einem Antrag des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald auf Verlegung der Kaufmännischen Schulen Müllheim nach Bad Krozingen keine Berufung einlegen. Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann bekräftigt, dass Ruhe und Sicherheit an den beruflichen Schulen vor Ort einkehren müsse. Sie kündigt eine erneute Prüfung und eine zeitnahe Entscheidung ohne zusätzliche Bemühung der Gerichte an.

„Bei dieser Entscheidung werden wir nicht nur die Hinweise des Gerichts beachten, sondern auch die unterschiedlichen Interessen sorgfältig gegeneinander abwägen“, sagt Eisenmann. Ob am Ende dieser Abwägung eine inhaltlich andere Entscheidung als die im Sommer 2014 getroffene ergehen werde, sei mit dem Verzicht auf eine Berufung aber noch nicht entschieden. „Jetzt ist zuerst wichtig, so rasch wie möglich alle vor Ort beteiligten kommunalen Entscheidungsträger an einen Tisch zu holen. Wir werden in Kürze mit den Vertretern der Städte Müllheim und Bad Krozingen sowie des Landkreises Gespräche zum weiteren Vorgehen führen. Alle Betroffenen sollen so schnell wie möglich Planungssicherheit haben“, betont die Ministerin.

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