Pflege und Erziehung von Kindern ist vorrangig Aufgabe der Eltern. Wenn sie dieser Verantwortung nicht nachkommen, wenn Kinder misshandelt oder vernachlässigt werden, muss der Staat eingreifen. Eine Intervention betrifft in den meisten Fällen mehrere Institutionen. Eine gute Zusammenarbeit dieser Institutionen ist entscheidend für eine gelingende Intervention zum Schutz und Wohl des Kindes.
Interdisziplinäre Arbeitsgruppe gibt Empfehlungen für die Zusammenarbeit in Fragen des Kinderschutzes heraus
Eine Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern aus Justizministerium, Innenministerium, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, Ministerium für Arbeit und Soziales und dem Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg hat hierzu eine Handreichung erstellt, in der zunächst die Aufgaben, Kompetenzen und Zuständigkeiten der einzelnen Institutionen beschrieben werden. Im zweiten Teil wird auf die Kooperation eingegangen. Es wird die Einrichtung von örtlichen Arbeitskreisen empfohlen, sofern diese nicht bereits bestehen. Für die Ausgestaltung werden Hinweise und Empfehlungen gegeben, die den örtlichen Gegebenheiten angepasst werden sollten.
Ziel dieser Arbeitskreise soll es sein, durch die Bearbeitung fallübergreifender Problemstellungen zu einer höheren Effektivität in den Einzelfällen zu kommen sowie gemeinsame Aktivitäten zu planen, z. B. Öffentlichkeitsarbeit oder gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen.
Am 1. Januar 2012 ist das neue Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz bringt Prävention und Intervention im Kinderschutz gleichermaßen voran und stärkt alle Akteure, die sich für das Wohlergehen von Kindern engagieren - angefangen bei den Eltern, über den Kinderarzt oder die Hebamme bis hin zum Jugendamt oder Familiengericht.
Eine Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte des neuen Gesetzes finden Sie auf dem Internetauftritt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.