Beratung, Diagnose und Unterricht sind die zentralen Aufgaben der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ). Diese führen je nach Förderschwerpunkt die Bildungsgänge der allgemeinen Schulen.
Sie unterscheiden sich nach den Förderschwerpunkten Lernen, geistige Entwicklung, Hören, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung sowie Schüler in längerer Krankenhausbehandlung und orientieren sich in ihrer Arbeit an eigenen Bildungsplänen sowie, entsprechend der Bildungsgänge, an den Vorgaben der jeweiligen Bildungspläne der allgemeinen Schulen. Sie können nach § 15 Absatz 5 SchG auch Schülerinnen und Schüler ohne Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot aufnehmen, wenn die personellen und sachlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung bieten eigenständige Schulabschlüsse an. Die SBBZ stellen darüber hinaus Beratungs- und Unterstützungsangebote sowie Bildungsangebote an allgemeinen Schulen zur Verfügung. Zwischen den sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren und den allgemeinen Schulen gibt es ein breites Spektrum an Kooperationen. Es reicht von inklusiven Bildungsangeboten und kooperativen Organisationsformen des gemeinsamen Unterrichts an den allgemeinen Schulen über Begegnungsmaßnahmen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung bis hin zu Beratung und Unterstützung durch Lehrkräfte des Sonderpädagogischen Dienstes.
Übersicht über die sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) und ihre Bildungsgänge
SBBZ mit Förder- |
Grundschule |
Gymnasium |
Realschule |
Werkrealschule/ |
Förderschwer- |
Förderschwerpunkt |
Lernen |
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x |
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geistige |
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x |
Hören |
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x |
x |
x |
x |
x |
körperliche und motorische |
x |
x |
x |
x |
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Sehen |
x |
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x |
x |
x |
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Sprache |
x |
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x |
x |
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emotionale und soziale |
x |
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x |
x |
x |
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Schüler in längerer Krankenhaus- |
Das Bildungsangebot richtet sich nach der Herkunftsschule der Schülerin oder des Schülers. |
Hinweis: Welche Bildungsgänge an einem SBBZ eingerichtet sind, kann beim zuständigen Staatlichen Schulamt erfragt werden.
Barrierefreier Text zur Grafik
Auf einer Grafik ist zu sehen, welche Bildungsgänge in welchen Förderschwerpunkten in Baden-Württemberg
grundsätzlich vorgehalten werden. Dabei hält nicht jeder Standort alle Bildungsgänge vor. So können in einem
sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum mit Förderschwerpunkt Hören und in einem Bildungs- und Beratungszentrum
mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung alle Bildungsgänge vorkommen, von der Grundschule bis zum
Gymnasium einschließlich des Bildungsganges Lernen und des Bildungsganges geistige Entwicklung.
Im Förderschwerpunkt Sehen und im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung werden alle Bildungsgänge bis auf den Bildungsgang Gymnasium vorgehalten, im Förderschwerpunkt Sprache die Bildungsgänge Grundschule, Realschule und Werkrealschule / Hauptschule. Die Förderschwerpunkte Lernen und geistige Entwicklung stellen jeweils eigene Bildungsgänge dar. Im Förderschwerpunkt Schüler in längerer Krankenhausbehandlung erhalten die Schülerinnen und Schüler das Bildungsangebot ihrer Schullaufbahn.