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BERUFLICHE ORIENTIERUNG

Kultusministerium und Bundesagentur für Arbeit unterzeichnen neue Vereinbarung zur Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung

Ministerin Dr. Susanne Eisenmann: Wir geben der beruflichen Orientierung nicht nur mehr Aufmerksamkeit, sondern auch mehr Verbindlichkeit.

Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann und der Vorsitzende der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit, Christian Rauch, haben eine neue Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen Schule und Berufsberatung unterzeichnet. Diese Vereinbarung löst die bisherige aus dem Jahr 2014 ab und bildet die notwendige Weiterentwicklung der Zusammenarbeit und des gemeinsamen gesetzlichen Auftrags ab.

„Falsche Vorstellungen von der Berufswelt oder den eigenen Fähigkeiten und Interessen sind oft Gründe für Startschwierigkeiten, Studien- oder Ausbildungsabbrüche. Deshalb müssen wir Schülerinnen und Schüler früh und kontinuierlich bei ihrem Berufswahlprozess begleiten und sie dabei unterstützen, ihre Kompetenzen und Interessen zu reflektieren, um sich selbstverantwortlich für einen Berufsweg entscheiden zu können. Dann gelingt ihnen der Schritt von der Schule in eine Ausbildung, ein Studium oder in den Beruf. Bei dieser zentralen Aufgabe wirken Schule und Berufsberatung eng zusammen“, sagt Kultusministerin Eisenmann. Seit diesem Schuljahr gebe es an allen weiterführenden allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg einen Tag der beruflichen Orientierung. Das Kultusministerium habe diesen mit dem Ziel verpflichtend eingeführt, die berufliche Orientierung noch stärker im Schulleben zu verankern. „Viele Schulen arbeiten seit Jahren erfolgreich an der beruflichen Orientierung und nutzen die verschiedenen Instrumente intensiv. Mir ist wichtig, der beruflichen Orientierung nicht nur mehr Aufmerksamkeit, sondern auch mehr Verbindlichkeit zu geben. Daher soll jeweils ein ganzer Tag im Jahr in diesem Sinne gestaltet werden“, so Eisenmann. Auch das neue Fach „Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung“ ziele darauf ab, dass sich die Schülerinnen und Schüler noch intensiver mit ihren eigenen Vorstellungen sowie den vielfältigen Ausbildungswegen beschäftigen, um die richtige Entscheidung treffen zu können.

„Durch die Zusammenarbeit mit den Agenturen für Arbeit im Land werden alle Schülerinnen und Schülern so gestärkt, um bei ihrem Übergang in das Berufsleben eine qualifizierte Entscheidung treffen zu können. Die beste Grundlage dafür bildet eine systematisch aufeinander abgestimmte und qualitativ hochwertige sowie realitätsnahe berufliche Orientierung in der Schule“, sagt Christian Rauch. „Wer über einen Beruf alle nötigen Informationen bekommt oder auch die Chance, mit einem Praktikum erste Erfahrungen zu machen, wird eine sorgfältige Wahl treffen können. Vor Ort müssen die Zuständigen ihre Arbeit jetzt so ausgestalten, dass sie zusammen mit den Schülerinnen und Schülern den passendsten Weg einschlagen. Dazu gehört auch, eine Berufsausbildung wieder als gleichwertige Alternative zum Studium ins Blickfeld der Jugendlichen und Eltern zu rücken.“

Das „Tandem Schule-Berufsberatung“, bestehend aus einer Lehrkraft der Schule und einer Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit, unterstützt die Schulen, koordiniert gemeinsam die Angebote der Ausbildungs- und Studienorientierung und hat im Prozess der Erarbeitung dieses Konzepts der Schule eine besondere Bedeutung.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Zusammenarbeit mit allen weiteren Partnern der Berufs- und Studienorientierung wie zum Beispiel den örtlichen Betrieben, den Kammern, den Verbänden, den Gewerkschaften, den Trägern der Jugendhilfe, den Hochschulen, den schulischen Ausbildungseinrichtungen und den Kooperationspartnern der Jugendberufsagenturen. Die Rahmenvereinbarung legt ebenso einen Fokus auf die Kommunikation mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und deren aktive Einbindung in den Berufswahlprozess der jungen Menschen.

Darüber hinaus führen Schule und Berufsberatung gemeinsame und gegenseitige Qualifizierungen bzw. fachliche Besprechungen für die Aufgaben der beruflichen Orientierung durch und in gemeinsamen Projekten werden neue Formen der Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung entwickelt. So wurde beispielsweise zum Beginn des Schuljahres 2017/18 der zweijährige Modellversuch „Beratungsort Schule“ in den Regionen Freiburg und Rems-Murr-Kreis ins Leben gerufen. Hier wird die Wirkung einer regelmäßigen Präsenz der Beratungsfachkräfte an den Schulen erprobt.

Hinweis

Die „Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung“ kann unter der Homepage zur beruflichen Orientierung (http://www.bo-bw.de) sowie auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit Baden-Württemberg als PDF heruntergeladen werden.

Die Basis für die gemeinsame Arbeit ist das schulspezifische standortbezogene Konzept zur beruflichen Orientierung, wie es die neue Verwaltungsvorschrift über die berufliche Orientierung vom September 2017 vorgibt.

Rahmenvereinbarung

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