Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Kommunen erstmals bei der Sanierung von Schulgebäuden. „Der
Sanierungsbedarf ist ohne Frage dringend und groß. Fenster und Dächer müssen renoviert, Schultoiletten saniert, Heizungen
erneuert oder in Barrierefreiheit und Wärmedämmung investiert werden. Mit dem kommunalen Sanierungsfonds bekennt sich die
Landesregierung ganz klar dazu, die Kommunen bei Sanierungen zu unterstützen. Uns ist wichtig, dass die Kommunen ihren Sanierungsstau
abbauen können“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann. Die Landesregierung habe deshalb als erste Landesregierung
überhaupt in Baden-Württemberg für die Jahre 2017 bis 2019 einen kommunalen Sanierungsfonds aufgelegt, der auf Vorschlag der
kommunalen Landesverbände zu 80 Prozent für Schulsanierungen eingesetzt werden soll.
Kommunaler Sanierungsfonds: 80 Prozent für Schulsanierungen
Im kommunalen Sanierungsfonds sind aktuell Fördermittel in Höhe von 214,8 Millionen Euro verfügbar. Auf Schulsanierungen
entfallen somit 171,8 Millionen Euro. Damit können 208 Sanierungsmaßnahmen gefördert werden. „Ich begrüße es
ausdrücklich, dass die Sanierung von Schulgebäuden der zentrale Schwerpunkt ist und 80 Prozent der Mittel in Schulgebäude
fließen“, so Eisenmann. Für 2019 stelle das Land im kommunalen Sanierungsfonds weitere Mittel bereit. „Angesichts der
aktuellen Steuerschätzung gehe ich davon aus, dass es bei der Fördersumme im Jahr 2019 nochmals Luft nach oben geben wird. Damit
senden wir ein klares Signal, dass wir die Kommunen nicht im Stich lassen“, so die Kultusministerin.
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes
Daneben stehen den Schulträgern Fördermittel des Bundes für finanzschwache Kommunen zur Verfügung. Der Bund hat im
Jahr 2017 mit einer Änderung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes für die Sanierung von Schulen finanzschwacher
Kommunen bundesweit insgesamt 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Baden-Württemberg hat davon 251,2 Millionen Euro
erhalten, mit denen 269 Sanierungsvorhaben gefördert werden.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hatte zunächst vorgesehen, dass die aus Bundesmitteln geförderten Maßnahmen bis
Ende 2020 abgenommen werden müssen. Baden-Württemberg hat sich im Bundesrat gemeinsam mit weiteren Ländern erfolgreich
für eine Fristverlängerung ausgesprochen. „Bei den Abrechnungsfristen haben wir uns aktiv und mit Erfolg beim Bund für
eine Verlängerung der Fristen bis Ende 2022 eingesetzt. Wir haben hier von Anfang an im Sinne der Kommunen verhandelt und ein gutes
Ergebnis hinbekommen“, sagt Eisenmann.
Die Fördermittel der beiden Programme hat das Land basierend auf den Schülerzahlen des jeweiligen Regierungsbezirks auf die vier Regierungspräsidien verteilt. Die Kommunen haben bis 31. März 2018 Förderanträge bei den Regierungspräsidien gestellt. Mit den beiden Programmen werden im aktuellen Förderjahr 2018 insgesamt 477 Sanierungsmaßnahmen in Höhe von rund 423 Millionen Euro gefördert (siehe Förderlisten).
Weitere Informationen
Übersicht: Anzahl der bewilligten Maßnahmen und Fördersummen
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Anzahl der bewilligten Maßnahmen
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Bewilligter Zuwendungsbedarf (in Millionen Euro) |
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Kommunaler Sanierungsfonds des Landes |
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Stuttgart: |
87 |
71,5 |
Karlsruhe: |
44 |
42,0 |
Freiburg: |
50 |
35,5 |
Tübingen: |
27 |
22,8 |
Baden-Württemberg: |
208 |
171,8 |
|
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Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes |
||
Stuttgart: |
85 |
72,4 |
Karlsruhe: |
56 |
79,0 |
Freiburg: |
82 |
52,8 |
Tübingen: |
46 |
47,0 |
Baden-Württemberg: |
269 |
251,2 |
- Kommunaler Sanierungsfonds des Landes: Geförderte Sanierungsmaßnahmen jeweils für die Regierungsbezirke
Stuttgart
Karlsruhe
Freiburg
Tübingen
- Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes: Geförderte Sanierungsmaßnahmen jeweils für die
Regierungsbezirke
Stuttgart
Karlsruhe
Freiburg
Tübingen