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Kultusverwaltung

Obere und untere Schulaufsichtsbehörden Gesetzlicher Auftrag und Aufgaben

Zwei Frauen sitzen an einem Tisch und lesen in einem Blatt Papier.

Die Abteilungen 7 „Schule und Bildung“ der Regierungspräsidien (obere Schulaufsichtsbehörden) und die Staatlichen Schulämter (untere Schulaufsichtsbehörden) haben den Auftrag, die Bildungspolitik des Landes umzusetzen. Sie stellen das Bindeglied zwischen dem Kultusministerium und den Schulen dar.

Bei der Konkretisierung bzw. Ausgestaltung von bildungspolitischen Schwerpunktsetzungen sind sie eingebunden und kommunizieren und vertreten diese gegenüber den Schulen. Gemeinsam mit den Schulen sind sie für die Umsetzung der bildungspolitischen Ziele verantwortlich. Das setzt voraus, dass die Schulaufsicht in der Lage ist, die bildungspolitischen Schwerpunktsetzungen und die sich daraus ergebenden Aufgabenstellungen so zu vermitteln, dass diese von den Schulen mitgetragen, nachvollzogen und umgesetzt werden.

Wesentliche Aufgabe der Schulaufsichtsbehörden ist es, eine flächendeckende qualifizierte Erziehung und Bildung unserer Schülerinnen und Schüler an den Schulen zu gewährleisten. Die Schulaufsicht übernimmt dabei die Funktion einer systembezogenen Begleitung und Kontrolle gegenüber den Schulen. Eine ihrer zentralen Aufgaben ist die Qualitätsentwicklung im Zusammenwirken mit den Schulen.

Eine zentrale Aufgabe stellt darüber hinaus ein zeitgemäßes Personalmanagement dar. Dazu gehören die Gewinnung und die Einstellung von Personal sowie die Auswahl von Führungskräften.

Abteilungen 7 „Schule und Bildung“ der Regierungspräsidien (obere Schulaufsichtsbehörden)

Die Regierungspräsidien üben unmittelbar die Dienst- und Fachaufsicht über die allgemein bildenden Gymnasien und beruflichen Schulen aus. Für die Grund-, Werkreal-, Haupt-, Real-, Gemeinschafts- und Sonderschulen geschieht dies in enger Zusammenarbeit mit den dafür zuständigen unteren Schulaufsichtsbehörden. Die Steuerung wird künftig hauptsächlich über Ziel- und Leistungsvereinbarungen erfolgen.

In enger Kooperation mit den Gemeinden, Städten und Landkreisen in ihrer Funktion als Schulträger zeichnen sich die Regierungspräsidien für die Planung, Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Schulen, die Raumbedarfsplanung für Schulbauten sowie deren Bezuschussung verantwortlich. Die Genehmigung von Schulen in privater Trägerschaft sowie deren Bezuschussung fällt ebenfalls in den Geschäftsbereich der Regierungspräsidien.

Kontaktdaten der Abteilungen 7 an den Regierungspräsidien

Stuttgart

Dienstgebäude
Regierungspräsidium Stuttgart
Ruppmannstr. 21
70565 Stuttgart

Postanschrift
Regierungspräsidium Stuttgart
Postfach 10 36 42
70031 Stuttgart

0711 904-0
0711 904-17999
abteilung7@rps.bwl.de

Stuttgart

Karlsruhe

Dienstgebäude
Regierungspräsidium Karlsruhe
Hebelstr. 2
76133 Karlsruhe

Postanschrift
Regierungspräsidium Karlsruhe
76247 Karlsruhe
 

0721 926-4417
0721 933-40270
abteilung7@rpk.bwl.de
Karlsruhe

Freiburg

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Regierungspräsidium Freiburg
Eisenbahnstraße 68
79098 Freiburg i.Br.

Postanschrift
Regierungspräsidium Freiburg
Abt. 7 -Schule und Bildung-
Postfach
79095 Freiburg

0761 208-6000
0761 208-1000
abteilung7@rpf.bwl.de

Freiburg

Tübingen

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Regierungspräsidium Tübingen
Konrad-Adenauer-Str. 40
72072 Tübingen

Postanschrift
Regierungspräsidium Tübingen
Postfach 26 66
72016 Tübingen


07071 757-0
07071 757-2001
abteilung7@rpt.bwl.de

Tübingen



 

Weiterführende Links

Gemeinsame Homepage der Regierungspräsidien

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