Studiendirektorinnen zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (Abteilungsleiterinnen) gibt es an allgemein bildenden Gymnasien
und beruflichen Schulen. Die Abteilungsleiterin ist Teil des Schulleitungsteams und unterstützt die Schulleiterin bei der
Erfüllung ihrer Aufgaben.
Sie leitet eine schulische Abteilung und ist bei der Erfüllung dieser Aufgaben weisungsberechtigt und damit Vorgesetzte der
Lehrkräfte. Ihr konkreter Aufgabenbereich wird von der Schulleitung festgelegt
Aufgabenbereiche:
Lehren und Lernen, Organisation und Entwicklung von Lernprozessen
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Beratung in pädagogischen und fachlichen Fragen
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Koordination in didaktischen und methodischen Fragen
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Aufsicht über die Einhaltung der Bildungspläne
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Förderung der Unterrichts- und der Schulentwicklung
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Qualitätssicherung und -entwicklung, Evaluation
Schulorganisation und -verwaltung
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Organisatorische Leitung der Oberstufe, Oberstufenberatung
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Vorbereitung und Durchführung von Schulprüfungen
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Erstellung und Vollzug des schulischen Haushaltsplanes
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Planung des Ressourceneinsatzes und -verbrauch, Deputatsplanung
Kommunikation und Kooperation
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Dienstbesprechungen und Fach- und Abteilungskonferenzen leiten
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Vertretung der Schule nach außen bei besonderen Anlässen (Eltern, Schulträger)
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Beratung von Schülerinnen und Schülern sowie Eltern
Personalführung und -entwicklung
- Unterstützung der Schulleiterin bei der Deputatsplanung
- Unterstützung der Schulleiterin bei der Lehrereinstellung, der Ausbildung der Lehramtsbewerberinnen und
-bewerber und der Beurteilung und Beratung der Lehrerinnen und Lehrer - Mitwirkung bei Konfliktlösungen
- Koordination der Lehrerfortbildung
- Weiterentwicklung der Fortbildungskonzeption
Kompetenzen:
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Verwaltungskompetenz
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Innovationsfähigkeit
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Eigeninitiative
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Personalführungskompetenz
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Organisationsfähigkeit
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Durchsetzungsvermögen
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Entscheidungsfähigkeit
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Fachkompetenz
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Didaktische und methodische Kompetenz
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Bereitschaft zur eigenen Fortbildung
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Schriftliche und mündliche Darstellungs-
kompetenz -
Verhandlungsgeschick
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Kommunikationsfähigkeit
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Konfliktfähigkeit