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Berufskollegs

Fachschule für Sozialpädagogik (praxisintegriert) (BKSPIT)

Eine Lehrerin steht mit mehreren Kindern vor einem Bild.

Die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik (praxisintegriert) – Berufskolleg – befähigt dazu, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen selbstständig und eigenverantwortlich als Erzieherin oder Erzieher tätig zu sein.

Die Schule vermittelt die hierzu erforderliche berufliche Handlungskompetenz. Darüber hinaus führt sie die Allgemeinbildung weiter und ermöglicht durch Zusatzunterricht und eine Zusatzprüfung den Erwerb der Fachhochschulreife. Die Ausbildung dauert unabhängig vom Zeitpunkt der Abschlussprüfung drei Jahre und gliedert sich in theoretische und praktische Ausbildungsinhalte. Nach Abschluss der gesamten Ausbildung wird die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte Erzieherin"/"Staatlich anerkannter Erzieher" erworben.

Aufnahmevoraussetzungen

  • der Realschulabschluss oder die Fachschulreife oder das Versetzungszeugnis in die Klasse oder Jahrgangsstufe 11 eines Gymnasiums, in die gymnasiale Oberstufe der Gemeinschaftsschule oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 10 eines Gymnasiums im achtjährigen Bildungsgang

und

  • der erfolgreiche Abschluss des einjährigen Berufskollegs für Sozialpädagogik oder eine vergleichbare Vorbildung eines anderen Bundeslandes oder

  • ein Berufsabschluss als Kinderpfleger/-in oder eine gleichwertige im Hinblick auf die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik (praxisintegriert) einschlägige berufliche Qualifizierung oder

  • die Fachhochschulreife, die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife oder der schulische Teil der Fachhochschulreife eines beruflichen Gymnasiums der Fachrichtung Sozialpädagogik oder Sozialwissenschaft und jeweils ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, welches innerhalb der letzten fünf Jahre unter Anleitung einer Fachkraft nach §7 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 KiTaG absolviert wurde, oder

  • eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder

  • eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im pflegerischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule, wenn das Wahlfach "Pädagogik und Psychologie" belegt wurde sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, welches innerhalb der letzten fünf Jahre unter Anleitung einer Fachkraft nach §7 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 KiTaG absolviert wurde, oder

  • eine mindestens zweijährige, bei einer Teilzeittätigkeit entsprechend längere, kontinuierliche Tätigkeit als mit einer Pflegeerlaubnis zugelassenen Tagesmutter mit mehreren Kindern und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, welches innerhalb der letzten fünf Jahre unter Anleitung einer Fachkraft nach §7 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 KiTaG absolviert wurde, oder

  • eine mindestens zweijährige Vollzeittätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischen Einrichtung; wobei auch ein freiwilliges soziales Jahr oder der Bundesfreiwilligendienst in einer Kindertageseinrichtung angerechnet werden kann oder

  • eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, welches innerhalb der letzten fünf Jahre unter Anleitung einer Fachkraft nach §7 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 KiTaG absolviert wurde, oder

  • die Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem Kind für die Dauer von mindestens drei Jahren und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, welches innerhalb der letzten fünf Jahre unter Anleitung einer Fachkraft nach §7 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 KiTaG absolviert wurde,

  • sowie der Nachweis eines Vertrages zwischen einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger einer Tageseinrichtung für Kinder und der Bewerberin/dem Bewerber über die praktische Ausbildung.

Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.

Wer eine Fachschule für Sozialpädagogik in Vollzeitform, Teilzeitform oder praxisintegriert erfolgreich abgeschlossen hat oder verlassen musste, weil er wiederholt nicht versetzt oder wiederholt die Abschlussprüfung nicht bestanden hat, kann nicht in eine Fachschule für Sozialpädagogik (praxisintegriert) aufgenommen werden.

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 2.000 Stunden.

Für die praktische Ausbildung schließt die Schülerin oder der Schüler einen Ausbildungsvertrag mit einer Kindertageseinrichtung. Die praktische Ausbildung dient der Anwendung und Vertiefung der im theoretischen Unterricht erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten. Die Gesamtverantwortung für die praktische Ausbildung liegt bei der Schule. Dies schließt die Betreuung, Beratung, Beurteilung und Benotung der Schülerin oder des Schülers während der praktischen Ausbildung mit ein. Schule und Einrichtung stellen dabei in engem Zusammenwirken eine effektive Verzahnung von schulischem Unterricht und dessen praktischer Umsetzung in der Einrichtung sicher.

Die praktische Ausbildung hat in Einrichtungen zu erfolgen, die dem Arbeitsgebiet einer Erzieherin oder eines Erziehers entsprechen und die nach der personellen und sächlichen Ausstattung für die Ausbildung geeignet sind. Die Auswahl der Einrichtung obliegt der Schülerin oder dem Schüler.

Die praktische Ausbildung erfolgt nach Absprache der Schule mit den Trägern der an der Ausbildung beteiligten Einrichtungen im Umfang von zwei Tagen je Unterrichtswoche oder in Praxisblöcken.

Der Träger der Einrichtung benennt der Schule zu Beginn der Ausbildung die von ihm ausgewählten für die fachliche Anleitung und Ausbildung in der Einrichtung verantwortlichen und geeigneten Fachkräfte.

Zusatzprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife

Wer an der Fachschule für Sozialpädagogik (praxisintegriert) die Fachhochschulreife erwerben will, muss im ersten, zweiten und dritten Schuljahr am Zusatzunterricht im Wahlfach Mathematik teilnehmen und im Zusammenhang mit der Prüfung zum Abschluss der schulischen Ausbildung eine Zusatzprüfung ablegen.

Schriftliche Prüfungsarbeiten sind in den Fächern: Deutsch, Englisch und Mathematik zu fertigen. Die Prüfungsaufgaben werden im Rahmen der Bildungs- und Lehrpläne landeseinheitlich vom Kultusministerium gestellt. Die mündliche Prüfung kann sich auf die Fächer der schriftlichen Prüfung erstrecken.

Das Zeugnis der Fachhochschulreife erhält, wer die Zusatzprüfung bestanden und die Berufsausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik (praxisintegriert) erfolgreich abgeschlossen hat.

Weiterführende Links

Eckpunktepapier zur Implementierung einer praxisintegrierten Erzieherinnen- und Erzieherausbildung in Baden-Württemberg (PDF)

Handreichung zur Verzahnung von theoretischen und praktischen Ausbildungsinhalten in der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern (PDF)

Informationsfaltblatt: Erzieherin / Erzieher werden – Zukunft gestalten. Die praxisintegrierte Erzieherinnen- und Erzieherausbildung (PDF)

Praxisintegrierte Erzieherinnen- und Erzieherausbildung: Evaluationsbericht (Ausbildungsbeginn 2012/2013) (PDF)

Praxisintegrierte Erzieherinnen- und Erzieherausbildung: Abschlussbericht (Ausbildungsbeginn 2012  – Ausbildungsabschluss 2015 (PDF)

Bildungs- und Lehrpläne der Fachschule für Sozialpädagogik (praxisintegriert)

Rahmenplan für die praktische Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern an der Fachschule für Sozialpädagogik (praxisintegriert)

Rahmen Praxisintegrierte Ausbildung (PDF)

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