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Frühkindlicher Bereich

Land investiert in Ausbau von Kinder- und Familienzentren
 

Kinder spielen mit Bauklötzchen
Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann: Mit der Weiterentwicklung von Kitas zu Kinder- und Familienzentren nehmen wir die gesamte Familie in den Blick und stärken damit die frühkindliche Bildung

Mit rund acht Millionen Euro fördert das Kultusministerium in den Jahren 2018 bis 2021 Kindertageseinrichtungen, die sich zu Kinder- und Familienzentren weiterentwickeln. Damit weitet die Landesregierung das Förderprogramm „Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Kinder- und Familienzentren“ aus, das eine Anschubfinanzierung für jährlich bis zu 100 Kindertageseinrichtungen vorsieht. Kinder- und Familienzentren beraten, bilden und fördern Eltern und Kinder, sind Anlaufstelle und sozialer Treffpunkt für Familien und die Nachbarschaft, leisten wichtige Integrationsarbeit und sollen auch zur Entwicklung des Stadtteils beitragen.

Kindliche Entwicklung begleiten und fördern
Mit dem Ausbau von Kinder- und Familienzentren soll die frühkindliche Bildung im Land gezielt gestärkt werden. „In Kindertageseinrichtungen werden die Grundlagen für das spätere erfolgreiche Lernen gelegt. Deshalb möchten wir die Kitas bei ihrer Weiterentwicklung begleiten und so zukunftsorientiert in die Qualität der frühkindlichen Bildung investieren“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann.

Grundlegendes Ziel der Kinder- und Familienzentren ist es, die kindliche Entwicklung durch zusätzliche Angebote zu unterstützen und damit eine höhere Chancengerechtigkeit zu ermöglichen. Dazu werden die Eltern frühzeitig in die Bildungsentwicklung ihrer Kinder einbezogen und damit in ihrer Erziehungskompetenz gestärkt. „Mit der Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Kinder- und Familienzentren nehmen wir die gesamte Familie in den Blick. Kitas sind vertraute Orte und damit ideale Anlaufstellen für eine ganzheitliche Beratung und Begleitung von Familien“, sagt Eisenmann.

Zweistufige Förderung
Die Förderung ist auf insgesamt vier Jahre pro Einrichtung ausgelegt und umfasst zwei Stufen: Im ersten und zweiten Jahr erhalten die Einrichtungen jeweils eine Anschubförderung von je 10.000 Euro. Darin ist auch eine Pauschale von 5.000 Euro enthalten, um die Einrichtungsleiterinnen und -leiter bei ihren Führungsaufgaben zu entlasten. Im dritten und vierten Jahr – der Verstetigungsphase – erhalten die Einrichtungen jeweils eine Förderung von je 2.000 Euro.

Seit 2016 wird das Förderprogramm zur Weiterentwicklung an den Kindertageseinrichtungen angeboten. Für die 92 bereits teilnehmenden Einrichtungen besteht die Möglichkeit, eine Fortführung der Förderung zu beantragen. Das neue Förderkonzept setzt damit wichtige Impulse, landesweit ein flächendeckendes Angebot an Kinder- und Familienzentren aufzubauen. Mit der Ausweitung des Förderprogramms setzt die Landesregierung auch ein Vorhaben des grün-schwarzen Koalitionsvertrags um.

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